Computertomographie: Keine Stichprobenprüfungen mehr
27.07.2023 - Für Computertomographien werden keine Stichproben mehr zur Qualitätsprüfung der ärztlichen Dokumentation durchgeführt. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist jetzt in Kraft getreten. Hintergrund waren die positiven Prüfungsergebnisse in den vergangenen Jahren.
Die KBV begrüßt die Aufhebung der Prüfungsverpflichtung. Qualitätssicherung könne nicht bedeuten, jährlich mit hohem Prüfaufwand festzustellen, dass kein nennenswerter Handlungsbedarf bestehe.
Durch den Wegfall der Prüfungen verringere sich der Bürokratieaufwand für die Ärztinnen und Ärzte, aber auch für die Mitglieder der Qualitätssicherungskommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die Prüfergebnisse der vergangenen Jahre waren in der Computertomographie durchweg gut. Auch wiederholte befristete Aussetzungen der Prüfungen hatten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beanstandungsquoten gezeigt.
Übergangsregelung für bereits begonnene Stichprobenprüfungen
Die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie wurde um sämtliche Vorgaben zur Computertomographie bereinigt. Eine Übergangsregelung ermöglicht es den Kassenärztlichen Vereinigungen, die 2023 bereits mit der Durchführung oder Planung von Stichprobenprüfungen in der Computertomographie begonnen haben, diese gegebenenfalls abzuschließen.
Prüfergebnisse durchweg gut
Zwischen 2008 und 2021 wurden bei fast 1.800 Ärztinnen und Ärzten die Computertomographien zu rund 20.000 Patientinnen und Patienten überprüft. Dabei waren die Prüfergebnisse durchweg gut. In den Jahren, in denen eine Prüfverpflichtung bestand, betrug der bundesweite Anteil an Prüfungen ohne Beanstandungen zwischen 85 und 90 Prozent. Bei knapp zehn Prozent gab es lediglich geringe Beanstandungen. Insgesamt wurden seit 2008 nur in 64 Fällen erhebliche oder schwerwiegende Beanstandungen festgestellt.