eRezept-Serie startet: Das sind die technischen Voraussetzungen
10.08.2023 - Um Praxen in punkto eRezept zu unterstützen, startet mit dieser Ausgabe eine Serie in den PraxisNachrichten. Alle zwei Wochen werden einzelne Aspekte wie das elektronische Signieren oder Besonderheiten bei der Heimversorgung vorgestellt. Im ersten Teil geht es um die technischen Voraussetzungen.
Aktueller Konnektor
Zum Ausstellen von elektronischen Rezepten (eRezept) ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit einem Konnektor ab der Version PTV4+ Voraussetzung. Alle Konnektor-Hersteller bieten dieses Software-Update an. Es erweitert die Signierfunktion um die Komfortsignatur, die für das eRezept empfohlen wird.
Praxisverwaltungssystem mit eRezept-Update
Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss eRezept-tauglich sein. Hierfür stellen die Verordnungssoftware-Anbieter ein Update zur Verfügung. Für die Installation oder Freischaltung des eRezept-Moduls ist der jeweilige Verordnungssoftware-Anbieter zuständig.
Elektronischer Heilberufsausweis
Jeder Arzt benötigt für das Unterschreiben von eRezepten einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation – unabhängig davon, ob er die Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur nutzt.
Nur der eHBA ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES): die rechtssichere elektronische Unterschrift für digitale Dokumente wie den eArztbrief, die eAU und das eRezept. Die SMC-B-Karte reicht zum Signieren eines eRezepts nicht aus.
Die KBV rät Ärztinnen und Ärzten ohne eHBA, diesen zeitnah bei ihrer Ärztekammer zu bestellen und zu aktivieren. Nach Prüfung der Bestellung durch die zuständige Kammer und einem Identitätsnachweis per Post-Ident-Verfahren erhalten Ärzte den eHBA, die PIN und PUK. Danach muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet und damit aktiviert werden.
Zusätzlich muss der eHBA auch in der Praxis-IT – sowohl in der Konfiguration des Konnektors als auch der des PVS – integriert werden.
Empfehlung: Komfortsignatur
Die KBV empfiehlt vor allem Ärztinnen und Ärzten, die viele Verordnungen ausstellen, die Komfortsignatur. Nach einmaliger Eingabe der Signatur-PIN des eHBA können sie bis zu 250 Dokumente über den Tag verteilt unterschreiben, ohne immer wieder die PIN eingegeben zu müssen. Dafür bleibt der eHBA in einem Kartenlesegerät gesteckt.
Wird die Komfortsignatur genutzt, muss nicht in jedem Sprechzimmer ein Kartenlesegerät stehen: Der Arzt kann von allen Rechnern aus eRezepte signieren. Als Minimalausstattung werden zwei Kartenlesegeräte, die in einem geschützten Bereich der Praxis stehen sollten, benötigt – eines am Empfang für die Gesundheitskarten der Patienten und eines für den eHBA. In ein Gerät können zwei Heilberufsausweise gesteckt werden.
Voraussetzung für den Drucker
Zwar ist für das Einlösen von eRezepten regelhaft die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder die E-Rezept-App vorgesehen, dennoch kann ein Ausdruck notwendig sein, beispielsweise für Pflegeheimbewohner. In diesem Fall wird der Rezeptcode auf DIN A 4 oder DIN A 5 ausgedruckt. Damit die Apotheke den Code problemfrei einscannen kann, wird zur Sicherstellung der Druckqualität ein Laser- oder Tintenstrahldrucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi empfohlen.
Tipp: Checkliste zur Vorbereitung
Die KBV stellt zur Vorbereitung auf das eRezept eine Checkliste bereit. Praxen können mit ihrer Hilfe prüfen, ob sie alle nötigen Komponenten zusammenhaben, die sie für das Ausstellen elektronischer Arzneimittelverordnungen benötigen.
Nächster Teil am 24. August
Die nächste Folge der eRezept-Serie veröffentlichen die PraxisNachrichten am 24. August. Thema ist dann das elektronische Signieren.