KBV unterstützt bessere Datennutzung für Forschungszwecke – Steiner: Sozialgeheimnis muss gewahrt bleiben
17.08.2023 - Die Pläne der Bundesregierung zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung stoßen in der KBV grundsätzlich auf Zustimmung. Sie seien der richtige Ansatz, um den Patientinnen und Patienten noch besser ausgefeilte Methoden der Diagnostik und Therapie ermöglichen zu können.
Wichtig seien klare Regelungen und dass das Sozialgeheimnis gewahrt bleibt, erklärte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner anlässlich einer Anhörung zum Referentenentwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz am Montag in Berlin. Es sollte alles vermieden werden, was das besondere Vertrauensverhältnis in der Arzt-Patienten-Beziehung gefährden könnte.
Steiner warnt vor Eingriff der Kassen in die Patientenbehandlung
Das Vorhaben, dass die Kranken- und Pflegekassen künftig auf Basis von Abrechnungsdaten versichertenindividuelle Auswertungen durchführen und unmittelbar in die Patientenbetreuung einbezogen werden sollen, lehnt die KBV entschieden ab. „Die medizinische und therapeutische Heilbehandlung ist eine originäre Aufgabe der niedergelassenen ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen“, stellte Steiner klar.
Bei der automatisierten Verarbeitung versichertenbezogener Daten durch die Krankenkassen mit der Zielsetzung, seltene Erkrankungen, Krebsrisiken oder andere schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen frühzeitig zu erkennen, handele es sich um „eine Screening-Maßnahme mit unklarem Nutzen“, betont die KBV in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.
Solch ein Screening hätte verheerende Folgen für die Patientinnen und Patienten und dürfe nicht Verwaltungsangestellten der Krankenkassen überlassen werden. „Falsch positive Ergebnisse führen neben einer unnötigen Verunsicherung der Versicherten zu überflüssigen Folgeleistungen im Versorgungssystem. Bei falsch negativen Ergebnissen wiederum könnten sich Versicherte in falscher Sicherheit fühlen und möglicherweise sogar auf sinnvolle Früherkennungsmaßnahmen mit nachgewiesenem Nutzen verzichten“, warnt die KBV in ihrer Stellungnahme.
Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Prüfung auf Arzneimittelinteraktionen könne ohne Berücksichtigung der individuellen Situation zu Fehlschlüssen führen und sollte der persönlichen Einschätzung und Beratung durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte vorbehalten bleiben.
Die KBV schlägt stattdessen vor, Regelungen zu treffen, die die Krankenkassen explizit dazu befähigen, die Versicherten auf Basis von Abrechnungsdatenanalysen bei der Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen aktiv zu informieren und zu unterstützen. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass es gerade im Hinblick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit bereits heute geeignetere Projekte für eine hohe Patientensicherheit gebe.
Die KBV spricht sich außerdem dafür aus, dass das Bundesministerium für Gesundheit in einem jährlichen Bericht öffentlich macht, welche Institutionen aus welchem Anlass Daten bei der noch einzurichtenden Datenzugangs- und Koordinierungsstelle angefordert haben. Dies sorge für Transparenz und könne die Akzeptanz in der Bevölkerung zur Nutzung von Gesundheitsdaten erhöhen.