Noch keine Einigung bei den Finanzierungsverhandlungen
24.08.2023 - Auch die zweite Verhandlungsrunde zur Finanzierung der ambulanten Versorgung der rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten ist am heutigen Donnerstag ohne Ergebnis beendet worden. „Die Positionen von KBV und Krankenkassen liegen unverändert weit auseinander“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.
Der KBV-Chef sprach von „schwierigen Verhandlungen“ und fügte hinzu: „Wir haben intensiv diskutiert und die Positionen noch mal klargemacht.“ Dabei sei es auch um die unterschiedlichen Bestandteile des OW-Verhandlungspakets gegangen. Dazu würden jetzt weitere Fachgespräche und Verhandlungsrunden anberaumt.
Verhandlungen gehen weiter – EBA noch nicht angerufen
Im Moment sei noch nicht absehbar, wann mit einer Einigung oder einem Schiedsspruch gerechnet werden könne. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) sei heute angesichts der laufenden Gespräche noch nicht angerufen worden, fuhr Gassen fort und sagte: „Insofern bleibt abzuwarten, was die nächsten Wochen bringen.“ Nächster Verhandlungstermin im Bewertungsausschuss ist der 13. September.
Bei den Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband geht es um die Anhebung des Orientierungswerts (OW) und damit der Mittel für die ambulante Versorgung ab 1. Januar 2024. Die KBV verlangt eine deutliche Steigerung des Orientierungswerts, um die realen Einkommensverluste der Ärzte und Psychotherapeuten auszugleichen. In der geforderten OW-Erhöhung ist auch eine monatliche Gehaltserhöhung für nichtärztliche Praxismitarbeiter von 300 Euro eingerechnet, die von Krankenkassen zu finanzieren ist.
Steigende Kosten und Personalmangel gefährden die Praxen
Die KBV begründet ihre Forderung mit den extrem gestiegenen Kosten und dem akuten Mangel an qualifiziertem Personal. Die Niedergelassenen hätten bislang keinen Inflationsausgleich erhalten und müssten infolge der hohen Preissteigerungen reale Einkommensverluste hinnehmen.
Die unzureichende Finanzierung der Praxen war auch ein Thema der Krisensitzung der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft am vergangenen Freitag in Berlin. In dem verabschiedeten Forderungskatalog wird die Politik aufgefordert, für eine „tragfähige Finanzierung“ zu sorgen, die „Inflation und Kostensteigerungen unmittelbar berücksichtigt“.
Bewertungsausschuss
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch besetzt mit jeweils drei Vertretern der KBV und des GKV-Spitzenverbandes. Seine Hauptaufgabe ist es, den EBM zu erstellen und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus passt er einmal jährlich im Rahmen der Finanzierungsverhandlungen den bundesweit geltenden Orientierungswert an, der wiederum Grundlage für die Vereinbarung regionaler Gebührenordnungen mit Euro-Preisen ist. Zudem beschließt er unter anderem Empfehlungen zur Weiterentwicklung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Erweiterter Bewertungsausschuss
Kommt im Bewertungsausschuss eine Einigung ganz oder teilweise nicht zu Stande, kann der Erweiterte Bewertungsausschuss auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern angerufen werden. Das Gremium setzt sich aus den Mitgliedern des Bewertungsausschusses erweitert um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder zusammen. Die Festsetzung einer Vereinbarung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss erfolgt mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder.