Digitalgesetz: Sanktionen bleiben
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Bundeskabinett beschließt Digitalgesetze – KBV drängt weiter auf Nachbesserungen
31.08.2023 - Die KBV sieht umfangreichen Nachbesserungsbedarf bei den am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwürfen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. „Wenn die Praxen das eRezept oder die elektronische Patientenakte zum Laufen bringen sollen, dann muss die Politik dafür sorgen, dass die Prozesse reibungslos funktionieren und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht gestört wird“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. „Entsprechende Regelungen vermissen wir in den Gesetzentwürfen.“
Bei den beschlossenen Vorlagen handelt es sich um die Entwürfe für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens und ein Gesetz zur verbesserten Nutzung der Gesundheitsdaten. Kernelemente sind die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 und die Einführung des eRezepts zum 1. Januar 2024. Darüber hinaus soll der Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschungszwecke erleichtert werden. Beide Gesetzentwürfe gehen jetzt in die parlamentarischen Beratungen.
Weg mit den Sanktionen
Steiner äußerte sich empört darüber, dass die Bundesregierung an den Sanktionen festhält. So soll Ärzten, die ab Januar nicht nachweisen können, dass sie in der Lage sind, eRezepte auszustellen, ein Prozent ihres Honorars abgezogen werden. „Statt durch ausreichende Tests und verbindliche IT-Vorgaben für eine funktionierende Technik zu sorgen, sollen die Praxen mit der Androhung von Strafen zur Digitalisierung getrieben werden“, kritisierte sie und forderte: „Es darf keine Sanktionen geben.“
Performance der PVS-Systeme entscheidend
In einem Video-Interview wies Steiner zudem auf zwei weitere zentrale Punkte hin, die im Digital-Gesetz geändert werden müssen. Es seien zum einen klare Leistungsvorgaben für die Software-Hersteller notwendig, „damit in der Praxis praxistaugliche Anwendungen ankommen“. Die Akzeptanz und die Funktionstauglichkeit der ePA hänge „ganz entscheidend von der Performance der PVS-Systeme ab“, sagte sie. Dazu fehlten aber die Regelungen im Gesetz.
Außerdem seien einfache und klare Regelungen zu Zugriffsrechten und Widerspruchsrechten der Versicherten bei der ePA unerlässlich, fuhr Steiner fort. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass „diese Diskussion und der Informationsbedarf“ in die Praxen verlagert werde. Die jetzigen Regelungen zur Opt-Out-Lösung bei der ePA bezeichnete sie als „unübersichtlich“. Es gebe „ein relativ komplexes Regelungsgeflecht an Informations- und Zugriffs- und auch Widerspruchsregelungen“.
In dem jetzt beschlossenen Entwurf für ein Digital-Gesetz wurde die Arbeit der Praxen betreffend kaum etwas geändert; eine Anpassung betrifft den Arbeitsaufwand für das Einstellen von Dokumenten in die ePA, der jetzt mit einer Minute beziffert wird. „Schon im ersten Referentenentwurf haben wir die schablonenhafte Zeitangabe von drei Minuten für fünf Dokumente als unrealistisch und reine Theorie kritisiert. Nun ist diese Zeitspanne auf gerade einmal eine Minute reduziert worden. Das grenzt schon an totaler Realitätsverweigerung“, kritisierte Steiner und fügte hinzu: „Im Übrigen sind die niedergelassenen Praxisteams keine Fließbandbefüller von Akten, sondern müssen ihre Patientinnen und Patienten versorgen.“