Knapp vier Prozent mehr für die ambulante Versorgung in 2024 – Finanzierungsverhandlungen beendet
13.09.2023 - Die Mittel für die ambulante Versorgung werden im nächsten Jahr um knapp vier Prozent aufgestockt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am heutigen Mittwoch einstimmig eine Anhebung des Orientierungswertes für das Jahr 2024 um 3,85 Prozent beschlossen. Damit werden die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr einschließlich der Morbiditätsrate um rund 1,6 Milliarden Euro erhöht.
Mit dem Beschluss sind die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024 beendet. Sowohl die KBV als auch der GKV-Spitzenverband akzeptierten den Vorschlag des unparteiischen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses. Im Vorfeld hatten beide Seiten das Gremium angerufen, da keine Einigung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband möglich war.
„Die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr werden einschließlich der Morbiditätsrate um fast vier Prozent steigen. Das stellt keinen Grund dar, in Jubel auszubrechen, ist aber in seiner Wirkung vergleichbar mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent erzielten“, kommentierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.
Tariferhöhungen werden künftig sofort berücksichtigt
Gemeinsam mit Dr. Stephan Hofmeister, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, hob er hervor, dass es der KBV gelungen sei, dass Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert (OW) berücksichtigt werden. „Dadurch entsteht kein jahrelanger Verzug, bis diese Kostensteigerungen im OW abgebildet werden“, erläuterte Hofmeister.
KBV-Chef Gassen ergänzte, dass die Dynamisierung der Kostenpauschalen, der durch Arzneimittelengpässe steigende Mehraufwand in den Praxen sowie die Vergütung des gestiegenen Hygieneaufwands bei speziellen Leistungen gesondert verhandelt werden.
OW steigt auf 11,9339 Cent
Der Orientierungswert – und damit die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen – steigt dem Beschluss zufolge zum 1. Januar 2024 um 3,85 Prozent. Er beträgt dann 11,9339 Cent (aktuell 11,4915 Cent). Die restliche Erhöhung der Finanzmittel ergibt sich aus der Veränderungsrate für die Morbidität. Das Volumen dafür beträgt 43 Millionen Euro, sodass sich das Plus insgesamt auf knapp 1,6 Milliarden beläuft.
Die Ergebnisse im Überblick
- Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten steigen zum 1. Januar 2024 um knapp vier Prozent. Dies entspricht einer Summe von rund 1,6 Milliarden Euro.
- Der Orientierungswert (OW) erhöht sich dabei für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 3,85 Prozent.
- Die morbiditätsbedingte Veränderungsrate steigt durchschnittlich um 0,1 Prozent. Dies entspricht einem Finanzvolumen von rund 43 Millionen Euro.
- Die Verhandlungen zur Dynamisierung von Kostenpauschalen, zum Beispiel für Dialysen und Laboruntersuchungen, sowie über eine Vergütung des Mehraufwands von Arztpraxen infolge von Arzneimittelengpässen werden fortgeführt – ebenso zu den gestiegenen Hygienekosten bei ambulanten Operationen. Sie sollen Ende 2023 abgeschlossen sein.
Bewertungsausschuss
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch besetzt mit jeweils drei Vertretern der KBV und des GKV-Spitzenverbandes. Seine Hauptaufgabe ist es, den EBM zu erstellen und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus passt er einmal jährlich im Rahmen der Finanzierungsverhandlungen den bundesweit geltenden Orientierungswert an, der wiederum Grundlage für die Vereinbarung regionaler Gebührenordnungen mit Euro-Preisen ist. Zudem beschließt er unter anderem Empfehlungen zur Weiterentwicklung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Erweiterter Bewertungsausschuss
Kommt im Bewertungsausschuss eine Einigung ganz oder teilweise nicht zu Stande, kann der Erweiterte Bewertungsausschuss auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern angerufen werden. Das Gremium setzt sich aus den Mitgliedern des Bewertungsausschusses erweitert um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder zusammen.
Die Festsetzung einer Vereinbarung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss erfolgt mit der Mehrheit seiner Mitglieder.