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Mammographie-Screening: KBV begrüßt Anhebung der Altersgrenze

21.09.2023 - Die Altersgrenze beim bundesweiten Mammographie-Screening-Programm wird ab 1. Juli 2024 auf 75 Jahre angehoben. „Wir begrüßen es sehr, dass künftig auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren von dem Programm zur Früherkennung von Brustkrebs profitieren können“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner zu dem Beschluss.

Bisher haben Frauen zwischen 50 und 69 Jahren Anspruch auf das Screening. Die Anhebung der Altersgrenze hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entsprechend angepasst. Der Beschluss soll zum 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Voraussetzung ist, dass bis dahin eine geänderte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Kraft getreten und damit die strahlenschutzrechtliche Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenmammographie zur Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen bis zum Alter von 75 Jahren gegeben ist.

Neue Altersgruppe wird in Programm integriert

Das Mammographie-Screening wird bisher rund 12 Millionen anspruchsberechtigten Frauen alle zwei Jahre angeboten. Sie werden dazu von der regional zuständigen Zentralen Stelle eingeladen. Das Einladungsverfahren soll nun angepasst und um die neue Altersgruppe erweitert werden.

Da noch unklar ist, ob alle Schritte bis zum 1. Juli 2024 umgesetzt sein werden, ist für die neue Altersgruppe auch eine Übergangsregelung vorgesehen: Frauen zwischen 70 und 75 können sich selbst bei der regional zuständigen Stelle melden („Selbsteinladung“). Diese prüft, ob der Anspruch berechtigt ist, und vermittelt den ärztlichen Termin. Nähere Informationen zum Verfahren stellt der G-BA bereit (siehe „Mehr zum Thema“).

Rund 2,5 Millionen Frauen zusätzlich

Durch die Anhebung der Altersgrenze von 69 auf 75 Jahre können bereits anspruchsberechtigte Frauen künftig bis zu drei Mal häufiger in ihrem Leben das Screening wahrnehmen. Zudem wird erwartet, dass Frauen erstmals zum Screening kommen. Insgesamt bedeutet die höhere Altersgrenze eine bundesweite Zunahme um 2,5 Millionen anspruchsberechtigter Frauen.

G-BA bietet Infoblatt für Frauen

Der G-BA stellt auf seiner Internetseite ein Infoblatt für Frauen der neu anspruchsberechtigten Altersgruppe bereit. Es informiert über die Möglichkeit der Selbsteinladung sowie über Vor- und Nachteile der Früherkennung. Der G-BA will sein Infoblatt auch als Printprodukt zur Auslage in Screening-Einheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen zur Verfügung stellen.

Angepasst hat der G-BA auch die Entscheidungshilfe sowie das Einladungsschreiben. Darin erfahren Frauen im Alter von 68 oder 69 Jahren, die ihre letzte Einladung erhalten, von der verlängerten Teilnahmemöglichkeit.

Bis zu drei Ärzte je Einheit

Der G-BA hat außerdem die Vorgaben an die Screening-Einheiten flexibilisiert. So dürfen künftig bis zu drei (statt zwei) für das Programm verantwortliche Ärztinnen oder Ärzte den Versorgungsauftrag übernehmen.

Hintergrund der Altersanhebung

Grundlage für den Beschluss sind Empfehlungen zur Erweiterung der Altersgrenze vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und vom Bundesamt für Strahlenschutz, beide in Übereinstimmung mit aktuellen Empfehlungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rats.

Mammographie-Screening-Programm

Brustkrebs ist bundesweit die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Etwa zehn Prozent aller Frauen erkranken irgendwann in ihrem Leben daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr.

Studien haben gezeigt, dass ein Programm zur systematischen Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie für die Altersgruppe der 50- bis 75-jährigen Frauen, das sogenannte Mammographie-Screening, die Sterblichkeit an Brustkrebs senken kann.

Bundesweit sind seit dem 1. Juli 2024 etwa 14,5 Millionen Frauen anspruchsberechtigt und es gibt mehr als 400 Standorte zur wohnortnahen Versorgung (teilweise mobil, sogenannte Mammobile).

Das Mammographie-Screening umfasst die alle zwei Jahre erfolgende schriftliche Einladung der Frau, die Screening-Untersuchung, die Durchführung der Abklärungsdiagnostik, die Diagnosestellung und die Überleitung in die Therapie.

Mammographie-Screening-Programm

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