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Praxisnachrichten

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COVID-19: Behandlung mit Xevudy® wird vergütet

05.10.2023 - Für die Beobachtung und Betreuung von Patienten mit COVID-19 unter der intravenösen Infusionstherapie mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Xevudy®) erhalten Ärzte seit dem 1. Oktober eine Vergütung. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.

Zur Abrechnung der neuen Leistung wurde die Gebührenordnungsposition (GOP) 01546 in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 491 Punkten (56,42 Euro) bewertet.

Hausärzte, Kinder- und Jugendmediziner sowie Internisten können die GOP abrechnen, wenn der an COVID-19 erkrankte Patient in einem separaten Bereich untergebracht wird. Die Vergütung erfolgt zunächst für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Xevudy® nur eingeschränkt empfohlen

Xevudy® ist zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit einer COVID-19-Erkrankung, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht, zugelassen.

Die Anwendung wird derzeit vom Robert Koch-Institut aufgrund einer reduzierten beziehungsweise fehlenden Neutralisationskapazität gegenüber verschiedenen Virusvarianten nur eingeschränkt empfohlen. 

Der Bezug von Xevudy® erfolgt über die üblichen Vertriebswege des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken. Die Kosten für das Medikament übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.
 

Neue GOP für Beobachtung und Betreuung eines Patienten unter Behandlung mit Xevudy®

GOP Inhalt Vergütung
01546 Beobachtung und Betreuung eines Patienten mit bestätigter COVID-19-Erkrankung unter intravenöser Infusionstherapie mit Xevudy® (Sotrovimab) gemäß aktuell gültiger Fachinformation 491 Punkte / 56,42 Euro

 

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