Neue EBM-Leistungen für digitale Gesundheitsanwendungen
12.10.2023 - Für zwei digitale Gesundheitsanwendungen bei Adipositas und bei Kniescheibenerkrankungen wurden zum 1. Oktober neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen. Zum einen für die App „Oviva Direkt für Adipositas“ und zum anderen für die Webanwendung „Mawendo“.
Die Erstverordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist seit 1. Januar 2023 Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen sowie sonstiger Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM, sofern diese im DiGA-Verzeichnis gelistet sind. Die neuen GOP sind Zusatzpauschalen, um die erforderlichen ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit einer dauerhaften DiGA zu vergüten.
DiGA bei Adipositas
Bei der Gesundheits-App „Oviva Direkt für Adipositas“ kann die neue GOP 01475 für die ärztliche Verlaufskontrolle und Auswertung berechnet werden. Dies ist einmal im Krankheitsfall möglich und die Leistung ist mit 64 Punkten (rund 7,35 Euro) bewertet.
Laut DiGA-Verzeichnis unterstützt die Smartphone-App „Oviva Direkt für Adipositas“ die Behandlung von starkem Übergewicht und unterstützt Menschen täglich dabei, ihre Gewohnheiten zu ändern und ihr Gewicht zu reduzieren.
DiGA bei Erkrankungen der Kniescheibe
Für die Webanwendung „Mawendo“ wurde die GOP 01476 in den EBM aufgenommen. Die Zusatzpauschale ist für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten dieser DiGA einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig und mit 64 Punkten (7,35 Euro) bewertet. Die GOP 01476 ist bei Versicherten ab Vollendung des 12. Lebensjahres berechnungsfähig.
Bei „Mawendo“ wird laut DiGA-Verzeichnis ein Trainingsprogramm initial durch Ärztinnen und Ärzte ausgewählt und in Bezug auf das Krankheitsbild, die spezifischen Übungen sowie die Trainingsphasen für die Patientin oder den Patienten individualisiert. Durch Eigentraining können diese anschließend mithilfe der Webanwendung die Behandlung selbstständig unterstützen.
Dauerhafte Aufnahme ins Verzeichnis
Hintergrund der neuen EBM-Leistungen ist, dass die beiden genannten Anwendungen dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen und dabei ärztliche Tätigkeiten für diese DiGA festgelegt wurden. Für ärztliche Leistungen dauerhafter DiGA ist der EBM anzupassen. Dies erfolgt durch KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss.