Angepasster Moderna-Impfstoff: KBV sieht nach wie vor Regressrisiko für Praxen
12.10.2023 - Die KBV rät vor dem Hintergrund eines Regressrisikos weiterhin von der Verordnung des an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoffs des Unternehmens Moderna ab. Auch wenn der GKV-Spitzenverband darauf hinweise, dass im Einzelfall eine Verordnung dieses Impfstoffes möglich sei, bleibt aus Sicht der KBV offen, wann diese Ausnahme vorliegen könnte.
Die Europäische Kommission hatte den angepassten Impfstoff Spikevax XBB.1.5 von Moderna Mitte September für Erwachsene und Kinder ab sechs Monaten zugelassen. Das in Einzeldosen-Durchstechfläschchen angebotene Vakzin wird jedoch nicht zentral vom Bund beschafft und zur Verfügung gestellt. Es kann somit auch nicht zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung und damit nicht kostenfrei für die gesetzliche Krankenversicherung bezogen werden.
KBV hatte GKV-Spitzenverband zur Klärung aufgefordert
Die KBV hatte Praxen im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot von Verordnungen abgeraten und den GKV-Spitzenverband aufgefordert zu erklären, dass im Fall eines Einsatzes des Impfstoffs Spikevax XBB.1.5 auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und nachgelagerte Regresse verzichtet werde.
In dem nun vorliegenden Antwortschreiben an die KBV weist der GKV-Spitzenverband auf die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung hin: So obliege es dem GKV-Spitzenverband zufolge der Entscheidung des Arztes oder der Ärztin, den Impfstoff von Moderna zu verordnen, wenn im Einzelfall eine medizinische Begründung im Sinne einer absoluten oder relativen Kontraindikation gegen einen Einsatz der zentral beschafften Impfstoffe spreche, „wie bei allen anderen differentialtherapeutischen Auswahlentscheidungen der zweckmäßigen und wirtschaftlichen GKV-Leistung“. Stehen zur Erreichung eines medizinischen Zwecks gleichermaßen geeignete Leistungen zur Verfügung, sei nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot die wirtschaftlichere einzusetzen, erklärte der GKV-Spitzenverband und stellte klar: „Ein Wahlrecht des Patienten oder der Patientin bezüglich der Impfstoffauswahl besteht nicht.“
KBV: Regresssichere Verordnung nicht gegeben
Dies sieht die KBV kritisch. Auch wenn der GKV-Spitzenverband darauf hinweise, dass im Einzelfall eine Verordnung dieses Impfstoffes möglich sei, bleibe offen, wann diese Ausnahme vorliegen könnte, betonte die KBV und fügte hinzu: Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) derzeit Einschränkungen beim Einsatz von Spikevax – nicht aber bei Comirnaty – in ihren Empfehlungen vorsehe. Die STIKO-Empfehlung gilt auch für die an XBB.1.5 angepassten Impfstoffe.
Eine regresssichere Verordnung von Spikevax XBB.1.5 von Moderna sei damit weiterhin nicht gegeben, Ärztinnen und Ärzte sollten den Impfstoff daher derzeit nicht bestellen, rät die KBV.