Höhere Preise und Innovationen – Mehr Geld für Arznei- und Heilmittel in 2024
12.10.2023 - Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr bundesweit um 7,95 Prozent. Das sind 3,8 Milliarden Euro mehr als dieses Jahr. Auf die Steigerung haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband in den Rahmenvorgaben für 2024 geeinigt. Für Heilmittel wird aktuell ein Plus von 2,55 Prozent erwartet.
Der vergleichsweise starke Ausgabenanstieg im Arzneimittelbereich lässt sich insbesondere mit gesetzgeberischen Maßnahmen begründen.
Höhere Arzneimittelpreise in 2024
So sinkt der Herstellerabschlag für Fertigarzneimittel ab dem 1. Januar 2024 wieder auf sieben Prozent. Dadurch steigen die Ausgaben für Medikamente. Durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz war der Abschlag befristet für dieses Jahr auf zwölf Prozent angehoben worden, was zu einem eher moderaten Wachstum der Arzneimittelausgaben in 2023 führt.
Zudem wird das Ende Juli in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln zu höheren Preisen und damit zu Mehrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung führen. Auch diese sind in der Steigerungsrate eingerechnet.
Bessere Patientenversorgung durch Innovationen
Die Mehrausgaben im kommenden Jahr ergeben sich auch durch den Einsatz von innovativen Arzneimitteln. „Jedes Jahr kommen Medikamente mit neuen Therapieansätzen auf den Markt. Sofern Patientinnen und Patienten davon mit einer besseren Versorgung profitieren können, müssen wir dies im Ausgabenvolumen berücksichtigen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten. „Deshalb war es uns wichtig, dass die Krankenkassen dafür die nötigen Gelder bereitstellen.“ Denn medizinisch sinnvolle Verordnungen dürften nicht zu wirtschaftlichen Risiken für Ärztinnen und Ärzte führen. So könnten die Patientinnen und Patienten auch von den Innovationen profitieren.
Mehrausgaben für Heilmittelversorgung
Im Heilmittelbereich erwarten die KBV und der GKV-Spitzenverband für das Jahr 2024 einen Ausgabenanstieg in Höhe von mindestens 2,55 Prozent.
Ein Grund hierfür ist unter anderem der erhöhte Heilmittelbedarf von Patientinnen und Patienten mit einem Post-COVID-Syndrom. Auch Mehrausgaben, die durch Verlagerungen zwischen den Leistungsbereichen erwartet werden, führen zu dem leichten Plus.
Weitere Verhandlungen auf Landesebene
In den Rahmenvorgaben bewerten die KBV und der GKV-Spitzenverband jährlich die Anpassungsfaktoren für das Ausgabenvolumen für Arznei- und Heilmittel im jeweiligen Folgejahr. Dabei wird unter anderem geschaut, wie sich die Preise entwickeln.
Die bundesweiten Rahmenvorgaben sind die Grundlage für Arzneimittel- und Heilmittelvereinbarungen, die regional von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen getroffen werden. Zusätzlich zu den auf der Bundesebene vereinbarten Anpassungsfaktoren werden auf der Landesebene weitere Faktoren berücksichtigt, zum Beispiel die Zahl und Altersstruktur der Versicherten.
Arzneimittel: Übersicht der Anpassungsfaktoren
Bei den bundesweit festzulegenden Anpassungsfaktoren für das Ausgabenvolumen für Arzneimittel haben die KBV und der GKV-Spitzenverband für das Jahr 2024 eine Steigerung in Höhe von 7,95 Prozent vereinbart.
Weitere Faktoren wie die Zahl und Altersstruktur der Versicherten legen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die gesetzlichen Krankenkassen regional fest.
Anpassungsfaktoren
Bewertung für das Jahr 2024
Preisentwicklung
+3,1 %
Gesetzliche Leistungspflicht
0 %
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
-0,15 %
Einsatz innovativer Arzneimittel
+4,7 %
Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen
+0,3 %
Anpassung von 2023 nach 2024
+7,95 %
Heilmittel: Übersicht der Anpassungsfaktoren
Bei den bundesweit festzulegenden Anpassungsfaktoren für das Ausgabenvolumen für Heilmittel haben die KBV und der GKV-Spitzenverband für das Jahr 2024 eine Steigerung in Höhe von 2,55 Prozent vereinbart. Werden weitere unterjährige Preissteigerungen zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringer vereinbart, werden diese nachträglich ebenfalls berücksichtigt.
Weitere Faktoren wie die Zahl und Altersstruktur der Versicherten legen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die gesetzlichen Krankenkassen regional fest.
Anpassungsfaktoren
Bewertung für das Jahr 2024
Preisentwicklung
+0,55 %
Gesetzliche Leistungspflicht
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen
Einsatz innovativer Arzneimittel
2,0 %
Anpassung von 2023 nach 2024
+2,55 %