Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Erstbefüllung der ePA wird weiterhin mit rund zehn Euro vergütet

19.10.2023 - Die Erstbefüllung der sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte, kurz ePA, wird auch im kommenden Jahr mit etwa zehn Euro honoriert. Der Bewertungsausschuss hat die bislang zum 31. Dezember befristete Vergütungsregelung verlängert.

Danach können Ärzte und Psychotherapeuten die Gebührenordnungsposition (GOP) 01648 vorerst bis zum 14. Januar 2025 abrechnen. Die GOP wird unverändert mit 89 Punkten (2023: 10,23 Euro) bewertet und extrabudgetär vergütet. Sie umfasst das erstmalige Befüllen der Akte mit Befunden, Arztbriefen und anderen Dokumenten, die für die aktuelle Behandlung relevant sind. Die Patientenberatung zur ePA ist nicht Bestandteil der Leistung.

Vertragsärzte und -psychotherapeuten können die GOP 01648 einmal pro Patient abrechnen. Sie sollten vor der Erstbefüllung möglichst prüfen oder den Patienten fragen, ob bereits Einträge von anderen Ärzten, Psychotherapeuten oder Zahnärzten vorgenommen wurden. Dann ist die GOP 01648 nicht berechnungsfähig, sondern anstelle dessen die reguläre Zusatzpauschale für die ePA-Unterstützungsleistung nach der GOP 01647 (15 Punkte, 2023: 1,72 Euro).

Laufzeit der GOP kann sich durch Digital-Gesetz noch ändern

Im Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) ist ab dem 15. Januar 2025 vorgesehen, dass die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte standardmäßig bestimmte Behandlungsdaten in die ePA einpflegen müssen – es sei denn, dass die Versicherten entsprechend des „Opt-out-Prinzip“ dem ausdrücklich widersprechen. Sollte dies so kommen, könnte eine neue Vergütungsregelung für vertragsärztliche ePA-Tätigkeiten erforderlich sein.

Das Digital-Gesetz ist noch nicht beschlossen und der darin enthaltene Termin des Inkrafttretens der mit dem „Opt-out“ verbundenen ePA-Regelungen kann sich gegebenenfalls noch ändern. In diesem Fall wird der Bewertungsausschuss beschließen, dass die Laufzeit der GOP 01648 entsprechend verkürzt oder verlängert wird.

Hintergrund

Der Gesetzgeber hatte zum Start der sektorenübergreifenden ePA Anfang 2021 ein Honorar von zehn Euro für die sektorenübergreifende Erstbefüllung festgelegt und KBV und Krankenkassen aufgefordert, für die Zeit danach eine Vergütung im EBM zu vereinbaren. Dazu wurde 2022 die GOP 01648 in den EBM eingeführt – bewertet mit 89 Punkten.

Versicherte können die ePA seit Anfang 2021 durch die Krankenkassen erhalten. Ärzte und Psychotherapeuten in Praxen und Krankenhäusern sowie Zahnärzte sind seit Juli 2021 verpflichtet, auf Wunsch des Patienten die digitalen Akten beispielsweise mit Befunden und Therapieplänen aus dem aktuellen Behandlungskontext zu befüllen. Dabei darf die sektorenübergreifende Erstbefüllung je Patient nur einmal abgerechnet werden.

Aktuell haben nur sehr wenige Patienten eine elektronische Patientenakte von ihren Krankenkassen bekommen. Mit dem Digital-Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium die Verbreitung beschleunigen. Bis Ende 2024 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen.

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten