Verordnung nur noch auf neuem Formular erlaubt
02.11.2023 - Zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege nutzen Ärztinnen und Ärzte ab sofort ausschließlich das Formular 62B. Die Übergangsregelung, nach der auch das Formular 12 hierfür verwendet werden konnte, ist am 30. Oktober ausgelaufen.
Damit werden Verordnungen von außerklinischer Intensivpflege (AKI), die nach dem 30. Oktober auf dem Formular 12 für die häusliche Krankenpflege ausgestellt werden, von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert.
Formulare bestellen
Das Formular 62B „Verordnung außerklinischer Intensivpflege“ wird durch das Formular 62C „Behandlungsplan“ ergänzt. Die Potenzialerhebung erfolgt auf dem Formular 62A. Falls noch nicht geschehen, sollten Praxen die neuen Formulare bestellen.
Die AKI wurde nach einer Gesetzesänderung zu Jahresbeginn neu aufgestellt, um insbesondere beatmete und trachealkanülierte Patientinnen und Patienten besser zu versorgen und Fehlanreize zu vermeiden. Die Übergangsregelung ermöglichte es Praxen, bis Ende Oktober nach den alten Regelungen zu verordnen.
Infoangebote der KBV nutzen
Die KBV bietet ein Serviceheft zur Verordnung von AKI an, das jetzt aktualisiert wurde. Es richtet sich an Ärzte und Praxisteams, die beatmete oder trachealkanülierte Patientinnen und Patienten behandeln. Auf 24 Seiten wird alles Wichtige anschaulich dargestellt – zudem gibt es Praxisbeispiele.
Das Heft ist als Webversion in der Mediathek abrufbar. Als gedrucktes Heft steht die aktualisierte Fassung in Kürze bereit und kann bestellt werden (siehe „Mehr zum Thema“).
Darüber hinaus können Ärztinnen und Ärzte an CME-Fortbildungen teilnehmen. Diesen werden im Fortbildungsportal der KBV angeboten und sind mit jeweils drei CME-Punkten zertifiziert.