Vergütung der HIV-Präexpositionsprophylaxe weiterhin extrabudgetär - Kontrolle als Pauschale ab 2024
09.11.2023 - Die medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe für Versicherte mit einem substanziellen HIV-Risiko wird bis vorerst 31. Dezember 2025 weiterhin extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss verständigt. Außerdem wird die Gebührenordnungsposition zur Kontrolle der Arzneimittelgabe in eine Pauschale überführt.
Die Kosten für die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) für Menschen mit erhöhtem HIV-Ansteckungsrisiko werden seit September 2019 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Bewertungsausschuss hatte damals für die Beratung, Einleitung und Kontrolle einer PrEP neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen und die extrabudgetäre Vergütung zunächst für zwei Jahre festgelegt. Nach einer erstmaligen Verlängerung um ein Jahr werden die Leistungen nun ab Januar für weitere zwei Jahre extrabudgetär vergütet.
Pauschale Vergütung der Kontrolle
Neu ab 1. Januar ist, dass die Kontrolle im Rahmen der PrEP über eine Pauschale vergütet wird. Die Gebührenordnungsposition 01922 wird dazu um 81 Punkte auf 163 Punkte erhöht. Sie kann dafür allerdings auch nur noch einmal im Behandlungsfall (= Quartal) abgerechnet werden und nicht wie bisher je 5 Minuten (bis zu dreimal).