BMG legt Eckpunkte zum Bürokratieabbau vor
09.11.2023 - Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, weniger Vordrucke, Vereinfachungen beim Konsiliarbericht und beim Antragsverfahren für Kurzzeittherapien – dies sehen unter anderem die Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Bürokratieabbau vor, die diese Woche bekannt wurden.
Aus Sicht der KBV erscheint vieles in dem Eckpunktepapier „noch vage und bedarf der Substanz“. Immerhin gebe es „zarte Pflänzchen der Hoffnung. Einige unserer Vorschläge scheinen aufgegriffen worden zu sein“, heißt es in einer ersten Bewertung des KBV-Vorstands am Mittwoch.
Eine Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen für den Arznei- und Heilmittelbereich sei ebenso zielführend wie Vereinfachungen bei Konsiliarberichten. Positiv bewertet der Vorstand auch den vorgeschlagenen Wegfall des zweistufigen Antragsverfahrens bei der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie.
Bei dem Plan, die Überweisung komplett zu digitalisieren, rät die KBV zur Vorsicht. Dies könne insbesondere vor dem Hintergrund der bisher gemachten äußerst kritischen Erfahrungen nur gelingen, wenn die Praxen rechtzeitig eingebunden und deren Anforderungen auch angemessen berücksichtigt würden.
Vorschläge der KBV
Die KBV hatte dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Sommer mehrere konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau übermittelt. Einige davon wurden jetzt aufgegriffen, zum Beispiel der Wegfall des Konsiliarberichts oder, dass Eltern erst ab dem vierten Tag der Erkrankung ihres Kindes eine Krankschreibung vorlegen müssen.
Die Empfehlungen des BMG enthalten nicht nur Maßnahmen für den ambulanten Bereich. Sie umfassen ebenso Maßnahmen für die stationäre Versorgung, den Arznei- und Hilfsmittelbereich, die Langzeitpflege sowie den Bereich der Digitalisierung.
Eckpunkte des BMG zum Bürokratieabbau
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Empfehlungen zum Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen vorgelegt. Hier eine Übersicht der Eckpunkte für die ambulante Versorgung:
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Zukünftig sollen Eltern erst ab dem vierten Tag der Erkrankung ihres Kindes eine Krankschreibung vorlegen müssen. Bislang ist die Bescheinigung schon am ersten Tag verpflichtend für den Anspruch auf Krankengeld. Ein Arztbesuch ist zu diesem Zeitpunkt häufig (noch) nicht notwendig und erfolgt in erster Linie aufgrund der Dokumentationspflicht gegenüber Krankenkasse und Arbeitgeber. Mit der Änderung sollen sowohl Eltern als auch Kinder- und Jugendärzte entlastet werden.
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Ärztinnen und Ärzte sollen eine vertragsärztliche Zulassung elektronisch beantragen können statt wie bisher papiergebunden. Das BMG will hierzu die Zulassungsverordnung überarbeiten. Auch Sitzungen und Beschlüsse des Zulassungsausschusses und des Berufungsausschusses sollen durch das elektronische Versenden von Unterlagen vereinfacht werden. Zudem soll der Zeitraum verlängert werden, in dem die genehmigungsfreie Vertretung eines Arztes möglich ist.
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Bagatellgrenzen: Für Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlich verordneter Arzneimittel und Heilmittel sollen die Bagatellgrenzen erhöht werden. Dasselbe gilt bei der Beantragung von Abrechnungsprüfungen; hier liegt die Bagatellgrenze derzeit bei 30 Euro je Betriebsstätte, Quartal und Krankenkasse. Mit der Erhöhung der Bagatellgrenzen sollen unnötige Prüfungen und der damit einhergehende bürokratische Aufwand vermieden werden.
Beratung: Die Ausschlussfrist für die Festsetzung von Beratungen wegen unwirtschaftlicher Verordnungen, beispielsweise wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens, soll von vier auf zwei Jahre verkürzt werden. Für die Festsetzung eines Regresses gilt schon heute eine Ausschlussfrist von zwei Jahren.
Beschwerdeausschuss: Die Teilnahme an Sitzungen des Beschwerdeausschusses, beispielsweise bei mündlichen Anhörungen, soll für die Beteiligten zukünftig auch über Videokonferenz möglich sein. Das BMG will hierzu die Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung ändern.
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Überweisungen: Das BMG strebt eine vollständige Digitalisierung der vertragsärztlichen Überweisungen an. Die Übermittlung soll wie jetzt schon bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) in der Telematikinfrastrukur erfolgen.
Weitere Formulare: Verordnungsformulare, die nicht in der Vordruckvereinbarung des Bundesmantelvertrags-Ärzte vorgesehen sind, sollen reduziert werden. Auch soll es weniger kassenindividuelle Vordrucke für einen bestimmten Sachverhalt geben.
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Das Antragsverfahren für psychotherapeutische Kurzzeittherapien soll vereinfacht werden. Für die insgesamt 24 Therapieeinheiten sollen Patienten zukünftig nur noch einen Antrag stellen müssen.
Zudem soll der Konsiliarbericht, der zusätzlich zur ärztlichen Überweisung für eine psychotherapeutische Behandlung vorgeschrieben ist, vereinfacht werden oder entfallen.