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Bundestagspetition zur Rettung der ambulanten Versorgung kann ab sofort auch online unterschrieben werden

22.11.2023 - Die Bundestagspetition zur Rettung der ambulanten Versorgung kann ab sofort auch online unterschrieben werden. Sie wurde am heutigen Mittwoch auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Eine Mitzeichnung ist nun noch für vier Wochen möglich. Die Frist endet am 20. Dezember.

Bis dahin müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen, damit eine Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss erfolgen kann. Gezählt werden alle Unterschriften, die bis 20. Dezember beim Petitionsausschuss eingehen – ob online oder handschriftlich. Auf Papierlisten gesammelte Unterschriften sollten deshalb rechtzeitig per Post (möglichst bis 15. Dezember absenden), per E-Mail oder Fax an den Petitionsausschuss übermittelt werden (mehr s. Infokasten unten).

Es kommt auf jede Stimme an

„Unterschreiben Sie die Petition. Bitten Sie Ihre Patientinnen und Patienten, das Anliegen mit ihrer Unterschrift zu unterstützen“, appellierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen an seine Kolleginnen und Kollegen. Das Gesundheitssystem stehe an einem Kipppunkt, fuhr er fort und fügte hinzu: „Der derzeitige Kurs der Gesundheitspolitik lässt das System vor die Wand fahren.“

Die Folgen wären katastrophal nicht nur für die Gesundheitsversorgung der Menschen, sondern auch für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Deshalb müssen wir alle Mittel nutzen, um auf die drohende Zerschlagung des Systems aufmerksam zu machen. Es kommt auf jede Stimme an“, sagte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

Petition handschriftlich oder online mitzeichnen

Die Petition war am 15. Oktober beim Deutschen Bundestag eingereicht worden. Sie kann seitdem auf den bereitgestellten Unterschriftenlisten handschriftlich unterzeichnet werden. Mit ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses unter dem Titel „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID  158622) geht dies jetzt auch online.

Aktualisierte Infomaterialien mit QR-Code

Für die handschriftliche Unterzeichnung stellt die KBV auf ihrer Internetseite weiterhin eine Unterschriftenliste zum Ausdrucken bereit. Ergänzend dazu gibt es Infoblätter, mit denen die Praxen auf die Petition aufmerksam machen können. Die KBV hat diese aktualisiert, sodass Praxen jetzt auch auf die Möglichkeit der Online-Zeichnung hinweisen können (mehr s. Infokasten unten).

Die Petition ist Teil der Aktionen, mit denen Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV seit Wochen auf einen drohenden Praxenkollaps aufmerksam machen und die Politik zum Handeln auffordern.

Bis 20. Dezember: So können Sie die Petition unterzeichnen

Noch bis zum 20. Dezember kann die Petition „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) unterzeichnet werden – online oder handschriftlich. 

Online unterzeichnen

Die Petition kann hier online mitgezeichnet werden.

Hinweis: Um die Petition online mitzeichnen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten einloggen. Der Bundestag benötigt Ihre Daten, um sicherzustellen, dass Sie eine echte Person sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Petition unter Pseudonym zu zeichnen.

Handschriftlich unterzeichnen

Alternativ kann die Petition handschriftlich unterzeichnet werden. 

Die KBV stellt dafür eine Unterschriftenliste (PDF-Dokument) bereit. Außerdem finden Praxen hier eine Vorlage Hinweise zur Datenverarbeitung (PDF-Dokument), die sie für eventuelle Rückfragen von Patienten benutzen können.

So reichen Sie die Unterschriftenliste ein

Praxen können die Unterschriftenliste per Brief, als Scan per E-Mail oder Fax einreichen.

Postanschrift: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

E-Mail: post.pet@bundestag.de

Fax: 030 227-36053

Achtung: Bei einem Postversand sollten die Unterschriftenlisten möglichst bis zum 15. Dezember versandt werden, damit sie rechtzeitig beim Petitionsausschuss eingehen und für das Erreichen des Quorums von 50.000 mitgezählt werden können.
 

Infomaterial fürs Wartezimmer

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