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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Steiner fordert Entlastungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen

30.11.2023 - Das vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau ist aus Sicht von KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner ein „positives Signal“. Es seien einige Vorschläge der KBV aufgegriffen worden, allerdings sei es in weiten Teilen noch zu unkonkret, sagte sie in einem Video-Interview.

Das Papier enthält Steiner zufolge Punkte, die leicht zu Vereinfachungen führten, zum Beispiel die ärztliche Bescheinigung, wenn ein Kind erkrankt sei, oder auch in der psychotherapeutischen Versorgung. Dies sei grundsätzlich positiv – ebenso, dass das Thema Bagatellgrenzen bei Arznei- und Heilmittelverordnungen aufgegriffen wurde. 

Regressbelastung reduzieren

Zwar gebe es Bagatellgrenzen in den regionalen Prüfvereinbarungen für Arznei- und Heilmittel schon, aber sie seien viel zu niedrig, kritisierte Steiner. Das bedeute, dass die Ärztinnen und Ärzte mit „einer hohen Anzahl an Regressverfahren konfrontiert“ seien. Das sei für alle Beteiligten – auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen und für die Krankenkassen – ein enormer Aufwand. 

Diese unnötige Bürokratie sowie die Regressbelastung für die Ärzte „wollen wir reduzieren, indem man eben sagt, die Bagatellgrenzen müssen höher angesetzt werden“. 

Einführung der Differenz-Kosten-Methode

Als einen weiteren wichtigen Punkt nannte Steiner die Einführung der Differenz-Kosten-Methode bei unwirtschaftlichen, also unzulässigen Verordnungen. „Das heißt, man würde in einem Regressverfahren, nur die Differenz zwischen der tatsächlich verordneten Leistung und der aus Sicht der Krankenkassen wirtschaftlichen Verordnung berechnen“, erläuterte sie. „Das würde auch die Zahl der Verfahren reduzieren und gerade beim Off-Label-Use eine viel höhere Verordnungssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte geben.“ Off-Label-Anwendungen von Arzneimitteln seien gerade in der Neurologie, Kinderheilkunde und Onkologie sehr häufig. 

Regelung als Impfhindernis

Kritisch sieht Steiner mögliche Regresse auch hinsichtlich der Grippeschutzimpfungen. Diese drohten, wenn die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mehr Impfstoff bestellen, als sie in der Grippe-Impfschutz-Saison verimpfen könnten. Schon wenn mehr als zehn Prozent der Impfstoffe übrigblieben, könnten die Krankenkassen einen Regress aussprechen.

Das sei für die Ärztinnen und Ärzte „problematisch“, denn sie müssten den Grippeimpfstoff bereits im März bestellen. Die Inanspruchnahme von Grippeimpfungen durch die Bevölkerung hänge jedoch stark auch davon ab, wie schwer die Grippesaison im Vorjahr war. Das zu kalkulieren sei „extrem schwierig“.

Die KBV habe sich bereits mehrfach für die Streichung dieser Regelung ausgesprochen, betonte Steiner. Denn dies sei ein Impfhindernis. „Das gesellschaftliche und politische Ziel, möglichst hohe Impfraten zu haben, kann man durch so eine Regelung nicht erreichen.“ 

Gesetzliche Klarstellung bei Lieferengpässen

Steiner wies auf aktuelle Fälle hin, bei denen Ärzte unverschuldet eine Regressforderung von den Krankenkassen erhalten hätten. Die Ärzte hatten ihren Patienten einzelne Impfstoffdosen zulasten der Krankenkasse verordnet. Der Grund dafür sei gewesen, dass infolge von Lieferengpässen Bündelpackungen, zum Beispiel beim Impfstoff gegen Herpes zoster, nicht über den Sprechstundenbedarf verfügbar waren. Die Ärzte hätten ihre Patienten also nicht impfen können, sagte Steiner und fügte hinzu: „Auch hier brauchen wir dringend eine gesetzliche Klarstellung, dass solche Verordnungen nicht als unwirtschaftlich gelten.“ 
 

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