Bundesregierung muss handeln
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Hofmeister ruft zur Zeichnung der Petition auf
30.11.2023 - KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister hat nochmals eindringlich an die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten appelliert, die Bundestagspetition zur Rettung der ambulanten Versorgung zu unterzeichnen.
Ebenso wichtig sei es, „die Bürgerinnen und Bürger sowie Patientinnen und Patienten zu motivieren, mitzumachen“, betonte Hofmeister in einem Video-Interview und verwies in diesem Zusammenhang auf das umfangreiche Informationsmaterial, das den Praxen auf der Homepage der KBV zur Verfügung steht.
Die Petition sei Hofmeister zufolge ein geeignetes Mittel, auf die dramatische Situation in der ambulanten Versorgung aufmerksam zu machen, denn „zum einen adressieren wir damit den Deutschen Bundestag, also den Bundesgesetzgeber, und zum anderen wird klar, dass Bürgerinnen und Bürger betroffen sind“. Schließlich sei ein Zusammenbruch der ambulanten vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Strukturen „nicht ein Problem für die Ärzte und Psychotherapeuten, für die Funktionäre, sondern das ist ein ganz enormes Problem für die Bevölkerung“.
Umfangreiches Infomaterial für Praxen
Die Petition könne bis zum 20. Dezember unterzeichnet werden – online oder handschriftlich auf den bereitgestellten Unterschriftenlisten, erläuterte Hofmeister.
Wenn die Petition bis zum 20. Dezember das Mindestquorum von 50.000 Unterschriften erreiche, werde sich der Petitionsausschuss des Bundestages weiter damit befassen. Es werde das zuständige Fachministerium um eine Stellungnahme gebeten und dann beschäftige sich der Bundestag damit.
Die Petition war am 15. Oktober beim Deutschen Bundestag eingereicht worden und kann seitdem handschriftlich unterzeichnet werden. Viele Praxen haben Unterschriftenlisten ausgelegt, sodass Patienten gleich vor Ort unterschreiben können.
Mit der Veröffentlichung der Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses unter dem Titel „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) am 22. November ist sie auch online.
Die Petition ist Teil der Aktionen, mit denen Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV seit Wochen auf einen drohenden Praxenkollaps aufmerksam machen und die Politik zum Handeln auffordern.
Bis 20. Dezember: So können Sie die Petition unterzeichnen
Noch bis zum 20. Dezember kann die Petition „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) unterzeichnet werden – online oder handschriftlich.
Online unterzeichnen
Die Petition kann hier online mitgezeichnet werden.
Hinweis: Um die Petition online mitzeichnen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten einloggen. Der Bundestag benötigt Ihre Daten, um sicherzustellen, dass Sie eine echte Person sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Petition unter Pseudonym zu zeichnen.
Handschriftlich unterzeichnen
Alternativ kann die Petition handschriftlich unterzeichnet werden.
Die KBV stellt dafür eine Unterschriftenliste (PDF-Dokument) bereit. Außerdem finden Praxen hier eine Vorlage Hinweise zur Datenverarbeitung (PDF-Dokument), die sie für eventuelle Rückfragen von Patienten benutzen können.
So reichen Sie die Unterschriftenliste ein
Praxen können die Unterschriftenliste per Brief, als Scan per E-Mail oder Fax einreichen.
Postanschrift: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
E-Mail: post.pet@bundestag.de
Fax: 030 227-36053
Achtung: Bei einem Postversand sollten die Unterschriftenlisten möglichst bis zum 15. Dezember versandt werden, damit sie rechtzeitig beim Petitionsausschuss eingehen und für das Erreichen des Quorums von 50.000 mitgezählt werden können.