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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Vorbereitung der Jahresstatistik: KBV stellt Informationen für telemedizinische Zentren bereit

14.12.2023 - Telemedizinische Zentren zur Überwachung von Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz übermitteln erstmals bis Ende April 2024 eine Jahresstatistik an ihre Kassenärztliche Vereinigung. Was sie hierfür wissen müssen, fasst die KBV in einer neuen Praxisinformation zusammen.

Jeweils ein ärztliches Mitglied sendet die Jahresstatistik für alle Ärztinnen und Ärzte eines telemedizinischen Zentrums (TMZ) zusammengefasst an die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Wichtig ist, dass die Jahresstatistik im Zeitraum Januar bis April 2024 elektronisch dort eingeht. Die Details zum konkreten Übermittlungsweg gibt die jeweilige KV vor.

Die Verpflichtung zur Dokumentation bestimmter medizinischer Daten der Patientinnen und Patienten („Monitoring-Daten“) für die Jahresstatistik regelt die Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Die Kardiologinnen und Kardiologen in den TMZ erfassen bereits seit diesem Jahr ihre Monitoring-Daten in einer Form, aus der die Jahresstatistik erstellt werden kann.

KBV stellt PraxisInfo bereit

Die wichtigsten Fakten für TMZ rund um das Thema Jahresstatistik hat die KBV in einer dreiseitigen Praxisinformation differenziert zusammengefasst (Download unter „Mehr zum Thema).
 

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist 2022 gestartet. Ziel ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz durch Telemonitoring und eine kontinuierliche Überwachung durch ein telemedizinisches Zentrum (TMZ) zu verbessern. Dabei arbeiten primär behandelnde Ärztinnen und Ärzte (PBA) mit Kardiologinnen und Kardiologen eines telemedizinischen Zentrums eng zusammen.

Die Monitoring-Daten werden an ein TMZ übermittelt und dort fachlich bewertet. Besteht medizinischer Handlungsbedarf, informiert das TMZ den PBA und spricht gegebenenfalls Behandlungsempfehlungen aus. So kann bei Auffälligkeiten oder Abweichungen von patientenindividuellen Grenzwerten zeitnah reagiert und eine Verschlechterung der Erkrankung oder eine Notfallbehandlung vermieden werden.
 

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