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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Dialysekostenpauschalen steigen zum 1. Januar

14.12.2023 - Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden zum 1. Januar analog zum Orientierungswert erhöht. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Die Bewertungen der Gebührenordnungspositionen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 des EBM-Abschnitts 40.14 steigen damit im kommenden Jahr um 3,85 Prozent. 2025 werden die Kostenpauschalen erneut um die im Sommer 2024 zu vereinbarende Steigerungsrate des Orientierungswerts erhöht.

Nachdem die Pauschalen, die insbesondere auch die Kosten für nichtärztliches Personal enthalten, seit Jahren nicht angepasst wurden, wurden sie zu Jahresbeginn erstmals analog zum Orientierungswert erhöht. Dieses Vorgehen haben KBV und GKV-Spitzenverband jetzt im Bewertungsausschuss für die Jahre 2024 und – gekoppelt mit einer Weiterentwicklung der Struktur und Systematik der Kostenpauschalen – auch für 2025 vereinbart. Ziel der Vertragspartner ist es, die wohnortnahe Versorgung der Dialysepatienten aufrechtzuerhalten.

Neues Verfahren zur Anpassung ab 2026

Eine Einigung auf ein dauerhaftes Verfahren war mit diesem Beschluss nicht möglich. Der Bewertungsausschuss hat sich jedoch darauf verständigt, im nächsten Jahr ein Verfahren zur regelhaften Überprüfung und Weiterentwicklung zu erarbeiten. Es soll ab dem Jahr 2026 dauerhaft angewendet werden.

Nichtärztliche Dialyseleistungen umfassen sämtliche Sach- und Dienstleistungen rund um die Dialyse. Dazu gehören neben der pflegerischen Betreuung der Patienten unter anderem auch die Bereitstellung der Behandlungseinrichtungen und der Geräte inklusive Reparatur und Wartung sowie die anfallenden Material- und Verbrauchskosten.
 

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