Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Software-Updates für eAU und eRezept jetzt einspielen

14.12.2023 - Praxen sollten unbedingt noch vor dem Jahreswechsel die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates einspielen. Besonders wichtig ist die Aktualisierung für das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, damit beide Anwendungen ab Januar weiterhin funktionieren.

Grund der Softwareaktualisierung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept) sind neue technische Vorgaben. Auch die weiterverarbeitenden Systeme für die eAU bei den Krankenkassen sowie der eRezept-Fachdienst der gematik werden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt.

Arztpraxen müssen deshalb spätestens zum Jahreswechsel ebenfalls die neuesten Software-Versionen einsetzen. Anderenfalls kann es passieren, dass sämtliche AU-Bescheinigungen vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden. Das gleiche gilt für das eRezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden kann. Die entsprechenden Updates stellen die Hersteller zur Verfügung.

KBV rät zu regelmäßigen Updates

Die KBV empfiehlt Praxen generell, die von den Herstellern bereitgestellten Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS) stets zeitnah einzuspielen – auch während eines laufenden Quartals. Dadurch ist sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist.

So umfassen Software-Updates neben grundsätzlichen funktionalen Neuerungen, Verbesserungen oder aktualisierten Vorgaben, zum Beispiel neue Gebührenordnungspositionen, auch die Pflege und Weiterentwicklung des PVS. So werden mitunter Fehler oder Fehlfunktionen, auf die Praxen, Kassenärztliche Vereinigungen oder die KBV die Hersteller hingewiesen haben, behoben.

Die in der Folge bereitgestellten Updates sollten dann schnellstmöglich von den Praxen installiert werden, da hierdurch weiterführende Fehler, zum Beispiel in der Abrechnung oder bei digitalen Formularen, verhindert werden.
 

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten