eRezept-Serie Teil 11: Alles für den Start im Januar
21.12.2023 - Das elektronische Rezept wird mit dem Jahreswechsel eine verpflichtende Anwendung. Praxen müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse dann elektronisch verordnen. Was Praxen zum Start noch wissen sollten und welche unterstützenden Materialien sie nutzen können, darum geht es im letzten Teil der eRezept-Serie.
Ab April drohen Sanktionen
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz), kommen zur Pflicht der Praxen, elektronische Verordnungen auszustellen, Sanktionen hinzu. Demnach müssen Vertragsärztinnen und -ärzte ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch zu verordnen. Andernfalls wird die Vergütung um 1 Prozent gekürzt.
Das Gesetz wurde am 14. Dezember vom Bundestag beschlossen (die PraxisNachrichten berichteten) und muss am 2. Februar noch den Bundesrat passieren. Die Sanktionen gelten dann ab April 2024. Abschläge bei der TI-Pauschale drohen bereits ab 1. Januar, wenn Praxen die aktuelle Software-Version für das eRezept nicht eingespielt haben.
Steiner forderte bessere Information bei Störungen
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner zeigte sich enttäuscht über das Vorgehen des Gesetzgebers: „Die Praxen bereiten sich auf den Start des eRezepts vor. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und auch die KBV unterstützen sie dabei. Der Erfolg hängt aber von ganz vielen anderen Faktoren ab“, betonte sie. Es sei zum Beispiel unklar, ob die Telematikinfrastruktur (TI) der Belastung standhalten könne und jedes Softwaresystem funktioniere. „Bestraft“ würden nur wieder die Ärzte, die keinerlei Einfluss darauf hätten.
Steiner fordert, dass die gematik in Echtzeit über TI-Störungen informieren muss: „Wenn etwas mitten im Praxisbetrieb nicht funktioniert, muss die Praxis sofort und verständlich erfahren, was nicht funktioniert und an wen sie sich wenden kann. Die bisherige TI-Status-Website der gematik ist für Praxen nicht nur schwer zu finden, sondern auch schwer zu verstehen, wenn es um ganz praktische Fragen geht.“
Tipps und Hinweise zum Start
Damit Praxen dennoch gut vorbereitet sind, hat die KBV ihr Informationsangebot erweitert. In einem Starterpaket finden Praxen neben einem Infoblatt mit den wesentlichen Punkten auf einen Blick ein weiteres Infoblatt mit Tipps und Hinweisen zum Start. Darin ist unter anderem aufgeführt, was zu tun ist, wenn die Technik nicht funktioniert, das eRezept nicht abrufbar ist oder Arzneimittel nicht lieferbar sind.
Patienteninformation nun auch in Fremdsprachen
Ein häufig genanntes Problem vieler Praxen ist, dass Patientinnen und Patienten nicht oder nur schlecht über das eRezept informiert sind. Dadurch geht viel Zeit für Erklärungen verloren. Die KBV bietet dafür eine Patienteninformation an, die Praxen selbst ausdrucken und zum Start aushändigen können. Die Patienteninformation steht nun auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch zur Verfügung.
Dies ist der elfte und letzte Teil der eRezept-Serie. Alle Teile sowie alle Informationsmaterialien zum eRezept finden sich auf der Themenseite der KBV: https://www.kbv.de/html/erezept.php
Software-Updates rechtzeitig einspielen
Praxen sollten unbedingt noch vor dem Jahreswechsel die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates einspielen. Besonders wichtig ist die Aktualisierung für das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, damit beide Anwendungen ab Januar weiterhin funktionieren. Weitere Informationen