Im Ausland krankenversicherte Patienten: Formular vereinfacht und weitere Änderungen
21.12.2023 - Personen, die im Ausland krankenversichert sind, müssen vor der Behandlung eine Patientenerklärung ausfüllen. Dieses Formular wurde jetzt vereinfacht und in weitere Sprachen übersetzt. Die neue Fassung gilt ab Januar und wird in der Praxissoftware hinterlegt sein. Außerdem wurden die Vorgaben für Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen angepasst.
So müssen Vertragsärzte beim Überweisen immer den dafür üblichen Überweisungsschein (Muster 6) verwenden, das Nutzen des Rezepts (Muster 16) für eine Überweisung ist nicht erlaubt. Der Auslandsversicherte muss mit der Überweisung dann wie bisher zuerst die für ihn zuständige deutsche Krankenkasse kontaktieren, bevor er einen mit- oder weiterbehandelnden Vertragsarzt aufsucht.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit wurde geregelt, dass Vertragsärzte die Bescheinigung nicht elektronisch an die Krankenkasse übermitteln, sondern alle drei Ausfertigungen – Krankenkasse, Arbeitgeber, Patient – an den Versicherten aushändigen. Dieser muss die Bescheinigungen dann entsprechend weitergeben.
Feld für den Arztstempel
Auf dem Formular selbst hat sich insbesondere der untere Bereich der Patientenerklärung geändert, der nun vom Arzt auszufüllen ist. Dazu wurde der markante Hinweis „Ab hier von der Praxis auszufüllen“ platziert. Außerdem gibt es nun eigene Felder für den Arztnamen und den Arztstempel am Ende der Patientenerklärung. Dafür entfällt die Unterschrift und der Stempel auf der Kopie des Anspruchsnachweises.
Erwähnung der GHIC
Nach dem „Brexit“ weisen Personen aus Großbritannien und Nordirland ihren Anspruch nicht mehr mit der Europäischen Krankenversichertenverkarte (EHIC), sondern der neuen Global Health Insurance Card (GHIC) nach. Daher wurde die GHIC in die Liste der möglichen Anspruchsnachweise im oberen Bereich der Patientenerklärung aufgenommen.
Weitere Fremdsprachen
Außerdem gibt es die Patientenerklärung jetzt in acht weiteren Sprachen. Das sind Portugiesisch, Schwedisch, Estnisch, Finnisch, Lettisch, Litauisch, Slowakisch und Slowenisch. Die nunmehr insgesamt 21 fremdsprachigen Fassungen sind ab Januar 2024 in der Praxisverwaltungssoftware hinterlegt und können je nach Herkunft des Patienten ausgedruckt und ausgefüllt werden.
PraxisInfo und Checklisten
Zur Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind, bietet die KBV eine PraxisInfo und Checklisten. Diese Dokumente werden derzeit aktualisiert. Zur Abrechnung von im Ausland krankenversicherten Personen informiert die KBV auch auf einer Themenseite.