ASV künftig auch bei Epilepsie und Augentumoren
21.12.2023 - Das Behandlungsspektrum in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, kurz ASV, wird im kommenden Jahr um Augentumoren und um Epilepsie erweitert. Die Details zu den neuen Krankheitsbildern hat der Gemeinsame Bundesausschuss in zwei Anlagen zur ASV-Richtlinie festgelegt.
Details zur ASV bei Epilepsie
Eines der neuen ASV-Angebote richtet sich an Patientinnen und Patienten mit zerebralen Anfallsleiden. Sie werden von einem Ärzteteam betreut, dessen Leitung eine Neurologin oder ein Neurologe übernimmt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann alternativ eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie benannt werden.
Im Kernteam wird die Teamleitung um eine weitere Fachärztin oder einen weiteren Facharzt für Neurologie ergänzt. Sobald Kinder behandelt werden, wird die Expertise eines Kinder- und Jugendarztes obligat eingebunden, möglichst mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie.
Um an der ASV teilnehmen zu können, muss das Kernteam pro Jahr mindestens 110 Patienten mit einer gesicherten Diagnose behandeln. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem eine 24-Stunden-Notfallversorgung einschließlich einer intensivmedizinischen Behandlung sowie die Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten zur häuslichen Krankenpflege und einer Epilepsie-Chirurgie.
Diese und weitere Details zur Behandlung einer Epilepsie in der ASV hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der neuen Anlage 1.2b zur ASV-Richtlinie festgelegt.
Details zur ASV bei Augentumoren
Das ASV-Team zur Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Augentumoren muss sich – wie bei allen onkologischen ASV-Erkrankungen – aus ambulant und stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten zusammensetzen.
Die Teamleitung können Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde übernehmen. Diese Ärztinnen und Ärzte bilden – ergänzt um die Fachgruppen Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Strahlentherapie – das Kernteam.
Der G-BA gibt in der neuen Anlage 1.1a Tumorgruppe 9 zur ASV-Richtlinie zudem sächliche und organisatorische Anforderungen vor. Dazu gehören unter anderem Mindestmengen. So muss das ASV-Team pro Jahr mindestens zehn Patientinnen und Patienten mit gesicherter Diagnose behandeln. Darüber hinaus gelten arztbezogene Mindestmengen analog zur Onkologie-Vereinbarung.
Ministerium prüft zunächst Beschlüsse
Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit, die Beschlüsse des G-BA vom 21. Dezember zu prüfen. Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger können interessierte Ärztinnen und Ärzte ihre Teilnahme als ASV-Team beim erweiterten Landesausschuss anzeigen und nach Erhalt der Berechtigung mit der Behandlung beginnen.
ASV-Indikationen
In der ASV können aktuell Patientinnen und Patienten mit den folgenden Erkrankungen behandelt werden:
Besonderer Krankheitsverlauf
- Gastrointestinale Tumoren / Tumoren der Bauchhöhle
- Gynäkologische Tumoren
- Urologische Tumoren
- Hauttumoren
- Tumoren der Lunge und des Thorax
- Kopf- oder Halstumoren
- Hirntumoren
- Knochen- und Weichteiltumoren
- Augentumoren (nach Inkrafttreten)
- Rheumatologische Erkrankungen
- Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf
- Multiple Sklerose
- Epilepsie (nach Inkrafttreten)
Seltene Erkrankungen
- Tuberkulose
- Mukoviszidose
- Hämophilie
- Neuromuskuläre Erkrankungen
- Sarkoidose
- Morbus Wilson
- Marfan-Syndrom
- Pulmonale Hypertonie
- Ausgewählte seltene Lebererkrankungen
Geplant für 2024
Im Jahr 2024 berät der G-BA über neue ASV-Anlagen zu:
- Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung
- Stammzelltransplantation
Teilnahme: Von der Idee bis zur Arbeit in der ASV
Sie möchten als Ärztin oder Arzt in der ASV arbeiten? Die Teilnahme ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht. Die KBV erklärt auf einer extra Internetseite Schritt für Schritt den Weg in die ASV. Mehr