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Post COVID: G-BA beschließt neue Richtlinie zum Versorgungsangebot für Betroffene

21.12.2023 - Patienten mit Verdacht auf Spätsymptome einer COVID-19-Erkrankung sollen besser und schneller versorgt werden. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen. Diese regelt die koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Post COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen.

Die neue Post-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) sieht eine gestufte ambulante Versorgung für Patientinnen und Patienten mit Post COVID vor, entsprechend den aktuellen Leitlinien-Empfehlungen im Rahmen der etablierten Versorgungsstrukturen.

Hausarzt als Koordinator

Erste Ansprechperson für die Patienten ist laut Richtlinie in der Regel der Haus- beziehungsweise Kinder- und Jugendarzt. Dieser soll dann die weiteren Schritte unter anderem mit Fachärzten koordinieren. 

Fachärzte übernehmen bedarfsgerecht die weitere Diagnostik und Therapie und können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Koordinationsaufgaben wahrnehmen. Die spezialisierte Versorgung findet auf Überweisung in interdisziplinären Ambulanzen statt.

Sowohl für Hausärztinnen und Hausärzte als auch für Fachärztinnen und Fachärzte sind keine spezifischen Fortbildungs- oder Kooperationserfordernisse definiert.

Stärkung von Koordination und Kooperation

Wesentliche Elemente zur Steuerung der Patientinnen und Patienten sind die zentrale Koordination und ein Behandlungsplan. Zusätzlich wird der gegenseitige Austausch durch Fallbesprechungen gefördert. 

Gesetzlicher Hintergrund

Der G-BA hatte mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz den gesetzlichen Auftrag erhalten, bis spätestens 31. Dezember 2023 in einer neuen Richtlinie Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte zu beschließen, bei denen der Verdacht auf Post COVID besteht.

Neben den Vorgaben für die Versorgung von Post-COVID-Patienten umfasst die neue Richtlinie auch andere Erkrankungen wie das Post-Vac-Syndrom und auch Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CSF).

Ministerium prüft Beschluss

Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit, den Beschluss des G-BA vom 21. Dezember zu prüfen. Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die neue Richtlinie zur Versorgung von Post-COVID in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen und die Vergütung zu regeln.
 

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