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Gassen: „Da sind Ärger und Frust vorprogrammiert“ – Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar in Kraft

21.12.2023 - Die seit Monaten erwartete Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar in Kraft. Sie wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Selbstverwaltung am Dienstagabend vorab informiert und mitgeteilt, dass aus rechtlichen Gründen die bisher geplanten Regelungen zur Abrechnung nicht mehr in der Verordnung enthalten sind. 

„Da sind Ärger und Frust vorprogrammiert. Per vorweihnachtlichem Brief informiert das Ministerium über die Hybrid-DRG-Verordnung, wie sie ab 1. Januar 2024 gelten soll“, kritisierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Fast schon „lapidar“ komme der Satz daher, es liege nun in der Verantwortung der Selbstverwaltung, Verfahren zu finden und die Hybrid-DRG in der Praxis gangbar zu machen. 

„Das klingt schon fast höhnisch, da es logischerweise noch keine Abrechnungsregelungen geben kann“, stellte Gassen klar. Seit April habe das Ministerium Zeit gehabt, einen Verordnungsentwurf zu erarbeiten. Es sei zu diesem späten Zeitpunkt schier unmöglich, jetzt noch Abrechnungsbestimmungen zu vereinbaren, die ab Januar gelten sollen. Gassen: „Das hat nicht die ärztliche Selbstverwaltung zu verantworten.“

Es kommt noch hinzu, dass auch die Frist für eine erste Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Regelung durch den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV um ein Jahr auf den 31. März 2024 vorverlegt wurde. „Zu diesem Zeitpunkt ist die Verordnung erst seit drei Monaten in Kraft. Diese Zeitspanne ist viel zu kurz“, monierte Gassen.

Die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) enthält einen Katalog mit ersten Leistungen, die ab Januar nach den neuen Hybrid-DRG bezahlt werden sollen. Auch die Höhe und Art der Vergütung ist darin festgelegt. Vertragsärzte und Krankenhäuser erhalten dann für die ausgewählten Leistungen dieselbe Vergütung. Dabei ist es egal, ob der Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wird. 

In Deutschland werden nach wie vor zu viele Operationen, die ambulant erfolgen könnten, stationär durchgeführt. Mit der Verordnung will das BMG mehr Anreize für eine stärkere Ambulantisierung setzen.

Was die Verordnung genau vorsieht, darüber werden die PraxisNachrichten im neuen Jahr informieren. 
 

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