Apotheker klagen über eRezept
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Steiner: "Wir brauchen eine volldigitale Lösung"
25.01.2024 - Nach der bundesweiten Einführung des eRezepts zum 1. Januar können elektronische Verordnungen offenbar noch nicht überall digital eingelöst werden. Ärzte berichteten immer wieder, dass Patienten aus den Apotheken in die Praxis zurückgeschickt würden, um sich einen Ausdruck geben zu lassen. Das sei nicht der richtige Weg, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.
„Wir brauchen eine volldigitale Lösung. Ansonsten beschert das eRezept nicht nur den Ärztinnen und Ärzten, sondern auch den Patientinnen und Patienten mehr Aufwand“, betonte Steiner. Sie gehe davon aus, dass auch die Apothekerschaft volldigitale Lösungen unterstütze und in der Lage sei, eRezepte über die elektronische Gesundheitskarte einzulösen.
Ein Ausdruck sollte möglichst nur erfolgen, wenn Patienten dies wünschten oder das volldigitale eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente nicht möglich sei. Ein Beispiel seien Rezepte für Pflegeheimbewohner, die in der Arztpraxis ausgestellt und der Einrichtung zugesandt würden, erläuterte Steiner.
KBV fordert volldigitale Lösung für Pflegeheimbewohner
Ein wichtiger Bestandteil der KBV-Forderung nach einer volldigitalen Lösung ist die flächendeckende Anbindung von Pflegeheimen an die Telematikinfrastruktur (TI). Diese ist vom Gesetzgeber allerdings erst ab Juli 2025 verpflichtend geplant – jetzt aber schon freiwillig möglich. Ist ein Heim bereits an die TI angeschlossen, können Arztpraxen den Token des eRezepts einfach per KIM an die Einrichtung übermitteln; der Ausdruck und Versand per Post entfallen.
Die KBV plädiert dafür, Heimen und ambulanten Pflegediensten künftig den Zugriff auf den eRezept-Server zu ermöglichen. Als bevollmächtigte Vertreter der Patienten können diese so die Verordnung verwalten, einer Apotheke zuweisen und alle relevanten Informationen zu einer Verordnung wie Dosieranweisungen direkt einsehen. „Diese wäre die einfachste Lösung und zudem volldigital“, sagte Steiner. Die gematik muss diese Lösung nun schnellstens vorbereiten.
eRezept nicht sofort abrufbar
Die Apothekerschaft klagt im Moment darüber, dass der Aufwand durch das eRezept in den Apotheken zu hoch sei. Ein Hauptpunkt ist, dass Apotheker das eRezept nicht immer sofort vom eRezept-Fachdienst abrufen könnten, wenn Patienten unmittelbar nach dem Praxisbesuch zu ihnen kämen.
Ärzte sollten deshalb die Komfortsignatur nutzen. Mit ihr wird ein eRezept nach der Signatur sofort an den eRezept-Fachdienst übermittelt. Allerdings komme es leider auch hier ab und zu vor, dass die Verordnung nicht sofort abrufbar sei, sagte Steiner. Sie bestätigte, dass die KBV dazu in Kontakt mit der gematik steht.
Keine neuen hausgemachten bürokratischen Hürden
Mit Verwunderung und auch Unverständnis reagierte Steiner auf Zurückweisungen einer Verordnung durch die Apotheker und deren Angst vor Retaxierungen wegen angeblicher Fehleinträge im Feld „Berufsbezeichnung“, da es sich hierbei um ein Freitextfeld handelt, für das mit dem GKV-Spitzenverband keine verbindlichen Werte vereinbart wurden. Zudem sei durch die qualifizierte elektronische Signatur eindeutig, dass ein Arzt oder eine Ärztin das eRezept ausgestellt habe.
„Wir können nicht nachvollziehen, wieso jetzt das Freitextfeld Berufsbezeichnung als überprüfbares Feld gewertet werden soll“, sagte Steiner. Diese unnötige bürokratische Hürde behindert aus KBV-Sicht die reibungslose Umsetzung des eRezepts.