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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Höhere Vergütung für Meldung von Tumordaten an die Krebsregister

01.02.2024 - Ärzte erhalten ab 1. Februar eine höhere Vergütung für ihre Meldungen an die klinischen Krebsregister. Besonders bei Therapie- und Abschlussdaten konnte eine Verbesserung erreicht werden. Hier steigt die Vergütung von fünf auf neun Euro. 

Auf die Neufassung der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung haben sich jetzt die KBV, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Es wurden die Honorare für alle Meldeanlässe angehoben, zum Beispiel die Diagnosestellung eines Tumors von 18,00 auf 19,50 Euro (s. Infokasten). 

Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Krankenhäusern sind verpflichtet, bestimmte Daten ihrer Tumorpatientinnen und Tumorpatienten an die klinischen Krebsregister zu melden. Die Details sind in den jeweiligen Landeskrebsregistergesetzen geregelt. 

Ziel der Krebsregister ist es, die Behandlung von Krebserkrankungen zu verbessern, indem möglichst lückenlos Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf in der ambulanten und stationären Versorgung erfasst und ausgewertet werden.

Abrechnung über Krebsregister

Ärztinnen und Ärzte rechnen die Meldungen nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen ab, sondern über die Krebsregister. Diese legen auch die Details zum Abrechnungsweg fest. 

Erstmalige Anpassung seit 2015

Die Höhe der Vergütung für Krebsregistermeldungen war seit der erstmaligen Festlegung 2015 durch einen Schiedsspruch nicht mehr angepasst worden. 

Mit dem Gesetz zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten von 2021 wurden die Vertragspartner verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Angemessenheit der Höhe der einzelnen Meldevergütungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. 
 

Klinische Krebsregister: Meldungsvergütung

Leistung Vergütung ab 01.02.2024
Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung 19,50 Euro
(bisher: 18,00 Euro)
Meldung von Verlaufsdaten 9,00 Euro
(bisher: 8,00 Euro)
Meldung von Therapie- oder Abschlussdaten 9,00 Euro
(bisher: 5,00 Euro)
Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes 4,50 Euro
(bisher: 4,00 Euro)

 

Klinische Krebsregister

Mit dem Nationalen Krebsplan haben sich mehrere Akteure im Jahr 2008 das Ziel gesetzt, die Krebsbekämpfung durch ein effektives und aufeinander abgestimmtes Handeln zu verbessern. Dazu gehört auch die bundesweite Etablierung von klinischen Krebsregistern. 

Mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz von 2013 und dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten wurde die gesetzliche Grundlage für deren Aufbau geschaffen (Paragraf 65c im SGB V). Bis dahin existierten vorwiegend epidemiologische Krebsregister, die vor allem die Diagnosen und keine Informationen zu Therapien und Verläufen enthielten.
 

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