Psychiatrische Komplexversorgung auch für Kinder und Jugendliche – G-BA beschließt Richtlinie
21.03.2024 - Nachdem für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen bereits ein neues Versorgungsprogramm besteht, wurde jetzt auch für Kinder und Jugendliche eines auf den Weg gebracht. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am heutigen Donnerstag eine entsprechende Richtlinie beschlossen.
Die Beratungen dazu waren vor zwei Jahren im erweiterten Unterausschuss Psychotherapie und psychiatrische Versorgung aufgenommen worden.
Ziel ist es, auch für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen Regelungen zu etablieren, die eine bessere Koordination gewährleisten, den Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung sowie die Kooperation mit den relevanten Akteuren anderer Hilfe- und Unterstützungssystemen erleichtern.
Die Richtlinie für Kinder und Jugendliche orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen und Dynamiken und unterscheidet sich daher von der Erwachsenenrichtlinie in der strukturellen Ausgestaltung. Die Richtlinie ist ein weiterer Schritt in Richtung eines gestuften Versorgungsansatzes für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche.
Programm für Erwachsene bereits 2022 gestartet
Für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen gibt es die ambulante Komplexversorgung bereits seit Oktober 2022. Sie soll Betroffenen helfen, möglichst stabil und selbstständig zu leben. Dazu werden sie von berufsübergreifenden Teams aus Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten engmaschig betreut.
Menschen, die beispielsweise an einer schweren Depression, einer Schizophrenie oder einer bipolaren Störung leiden, benötigen oftmals eine intensive und aufeinander abgestimmte multiprofessionelle Versorgung. Im Mittelpunkt des Programms stehen regionale Versorgungsverbünde, in denen sich Ärzte und Psychotherapeuten zusammenschließen und beispielsweise in Fallkonferenzen die Behandlung besprechen und je nach Bedarf anpassen.
Gesetzlicher Hintergrund
Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 wurde der G-BA beauftragt, Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf, zu beschließen.