Systemische Therapie: EMDR-Methode wird Kassenleistung
28.03.2024 - In der Systemischen Therapie können Erwachsene mit posttraumatischer Belastungsstörung künftig mit der EMDR-Methode behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Psychotherapie-Richtlinie entsprechend angepasst.
Bislang stand die EMDR-Methode in der vertragsärztlichen Versorgung bei Erwachsenen mit posttraumatischer Belastungsstörung nur in der Verhaltenstherapie, in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und in der analytischen Psychotherapie zur Verfügung.
Die Aufnahme für die Systemische Therapie erfolgte nach Hinweisen, dass die EMDR-Methode bei traumatisierten Erwachsenen auch im Zusammenhang mit diesem Psychotherapie-Verfahren wissenschaftlich begründet genutzt werden kann.
Details zur Methode
Bei EMDR („Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing“) handelt es sich um eine standardisierte psychotherapeutische Behandlungsmethode, die auf die Verarbeitung von als traumatisch erlebten Ereignissen und Erfahrungen zielt.
Im Zentrum der Behandlung steht die sogenannte Desensibilisierung. Dabei findet ein kurzzeitiges In-Kontakttreten mit der belastenden Erinnerung bei gleichzeitiger bilateraler Stimulation – in der Regel rhythmische Augenbewegungen – statt. So soll eine Blockierung aufgehoben und eine zügige Verarbeitung ermöglicht werden.
Qualifikationsvoraussetzungen und Abrechnung
Die Qualifikationsvoraussetzungen zur Anwendung der EMDR-Metohode bei Systemischer Therapie sind identisch zu denen der drei übrigen Richtlinienverfahren und in Paragraf 6 der Psychotherapie-Vereinbarung (Stand: 1. April 2024) geregelt.
Die Abrechnung der EMDR-Methode erfolgt über die bestehenden EBM-Ziffern der Systemischen Therapie.
BMG prüft Beschluss
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun zunächst zwei Monate Zeit, den Beschluss des G-BA vom 21. März zu prüfen. Bei erfolgter Nichtbeanstandung wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft.