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Hybrid-DRG-Katalog 2025: KBV, DKG und Kassen einigen sich auf weitere Eingriffe

28.03.2024 - Der Hybrid-DRG-Katalog für das ambulante Operieren wird wie geplant erweitert. Die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich auf etwa 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen geeinigt, die ab dem kommenden Jahr mit den neuen Fallpauschalen vergütet werden.

Dabei handelt es sich um Eingriffe am Schlüsselbein, operative Behandlungen von Analfisteln, brusterhaltende Operationen bei kleineren Tumoren, Eingriffe an Hoden und Nebenhoden sowie endoskopische Untersuchungen beziehungsweise Interventionen an Pankreas, Leber und Galle. Darüber hinaus kommen einige weitere OPS-Kodes der Hernienchirurgie und der Operationen am Sinus pilonidalis hinzu. 

Operationen bei Hernien und am Sinus pilonidalis sind neben Eingriffen aus drei weiteren Leistungsbereichen bereits im aktuellen Katalog enthalten, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Rechtsverordnung für das Jahr 2024 festgelegt hat. Sie sind auch Bestandteil des erweiterten Katalogs, auf den sich die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband jetzt geeinigt haben und der ab 2025 gilt.  

Die Details zum neuen Leistungskatalog haben die drei Vertragspartner in einer Hybrid-DRG-Vereinbarung geregelt. Laut Gesetz sollten sie diese bis zum 31. März abschließen und den Leistungskatalog um Eingriffe, die bislang überwiegend stationär erfolgen, erweitern. Anderenfalls hätte das BMG dies per Ersatzvornahme festlegen müssen.

Höhe der Fallpauschalen wird noch vereinbart

In Anlage 1 zu der Vereinbarung sind die rund 100 neuen Leistungen mit ihren OPS-Kodes aufgeführt – zusätzlich zu den jetzt schon im Katalog enthaltenen 244 OPS-Kodes –, die mit einer Hybrid-DRG vergütet werden. Die Höhe der Fallpauschalen für 2025 steht noch nicht fest. Die Vertragspartner wollen sie bis zum 30. September, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember, vereinbaren. 

Die Kalkulation der Fallpauschalen erfolgt erneut durch das Institut des Bewertungsausschusses und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Beide Institute hatten auch die Hybrid-DRG für den Starter-Katalog berechnet, den das BMG festgelegt hat und der bis zum 31. Dezember 2024 gilt. Bei der jetzt anstehenden Kalkulation für 2025 soll laut Vereinbarung auch eine spezifische Analyse der Sachkosten erfolgen, um eine sachgerechte Vergütung sicherzustellen. 

Mit der speziellen sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f SGB V sollen Anreize für das ambulante Operieren gesetzt werden. Dabei geht es vor allem um Eingriffe, die noch zu oft stationär erfolgen, obwohl sie ambulant durchgeführt werden könnten. Mit dem erweiterten Hybrid-DRG-Katalog ab 2025 können laut Vertragspartner rund 400.000 vollstationäre Fälle vermieden werden. 

Die KBV, die DKG und der GKV-Spitzenverband sind gesetzlich verpflichtet, den Leistungskatalog fortan alle zwei Jahre zu überprüfen und, sofern erforderlich, anzupassen. Die jetzt beschlossene Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Hybrid-DRG: Diese Eingriffe sind ab 2025 neu im Leistungskatalog 

Der Hybrid-DRG-Katalog wird zum 1. Januar 2025 erweitert. Er enthält dann in Ergänzung des in 2024 gültigen Katalogs etwa 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen, die mit einer Fallpauschale vergütet werden. 

Das sind die neuen Leistungsbereiche: 

  • Endoskopische Eingriffe an der Galle, der Leber und am Pankreas
  • Proktologische Eingriffe an Analfisteln
  • Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
  • Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
  • Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen

Darüber hinaus werden die bereits im Katalog enthaltenen Leistungsbereiche 

  • Hernienchirurgie und 
  • Operationen am Sinus pilonidalis 

zum 1. Januar 2025 um weitere OPS-Kodes erweitert.

Alle neuen Hybrid-DRG-Eingriffe mit den OPS-Kodes finden Sie hier. 
 

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