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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

eArztbrief-Serie startet: So funktioniert die Technik

04.04.2024 - Immer mehr Praxen nutzen bereits den elektronischen Arztbrief. Nun wird er Pflicht. Ab Ende Juni müssen Ärzte und Psychotherapeuten zumindest in der Lage sein, eArztbriefe zu empfangen. Was sie für die Nutzung wissen sollten, stellen die PraxisNachrichten ab heute in einer Serie vor. In der ersten Folge geht es um die Ausstattung und darum, wie die Technik funktioniert.

Viele Praxen sind bereits gut für den eArztbrief gerüstet, vor allem jene, die die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nutzen. Denn der Versand der eAU funktioniert ähnlich wie der des eArztbriefs. Grundvoraussetzung ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI).

eArztbrief-Modul für das PVS

Um eArztbriefe senden und empfangen zu können, benötigen Praxen ein eArztbrief-Modul für ihr Praxisverwaltungssystem (PVS), das von der KBV zertifiziert ist. Die Installation oder Freischaltung der Software erfolgt in der Regel durch den PVS-Anbieter oder den IT-Dienstleister.

Eine aktuelle Version der eArztbrief-Software ist zudem Voraussetzung dafür, dass einer Praxis die monatliche TI-Pauschale nicht um 50 Prozent gekürzt wird. Ausnahmen gelten laut Bundesministerium für Gesundheit nur, falls der Softwarehersteller nicht liefern kann. (mehr s. Infokasten)

Elektronischer Heilberufsausweis für die Signatur

Wie jeder Arztbrief muss auch ein eArztbrief unterschrieben werden. Dafür wird die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) verwendet, für die ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich ist. Jeder Psychotherapeut und jeder Arzt benötigt für das Signieren einen eigenen eHBA.

Wer noch keinen eHBA hat, kann diesen bei seiner Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer bestellen. Nach Prüfung der Bestellung durch die zuständige Kammer und einem Identitätsnachweis per Post-Ident-Verfahren erhalten Ärzte und Psychotherapeuten den eHBA, die PIN und PUK. Danach muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet und damit aktiviert werden. Zusätzlich muss der eHBA auch in der Praxis-IT – sowohl in der Konfiguration des Konnektors als auch der des PVS – integriert werden.

Komfortsignatur empfohlen

Die KBV empfiehlt vor allem Ärzten oder Psychotherapeuten, die häufig Dokumente signieren müssen, die Komfortsignatur zu nutzen. Nach einmaliger Eingabe der Signatur-PIN des eHBA können sie bis zu 250 Briefe, Rezepte, Krankschreibungen etc. über den Tag verteilt digital unterschreiben, ohne immer wieder die PIN eingeben zu müssen. Dafür muss der eHBA in einem Kartenlesegerät gesteckt bleiben.

Wird die Komfortsignatur genutzt, muss nicht in jedem Sprechzimmer ein Kartenlesegerät stehen: Der Arzt oder Psychotherapeut kann von allen Rechnern aus Dokumente signieren. Als Minimalausstattung werden zwei Kartenlesegeräte, die in einem geschützten Bereich der Praxis stehen sollten, benötigt – eines am Empfang für die Gesundheitskarten der Patienten und eines für den eHBA. In ein Gerät können zwei Heilberufsausweise gesteckt werden.

Kommunikationsdienst KIM

Über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen), den Arztpraxen auch für die eAU nutzen, läuft der sichere Versand des eArztbriefs. Er funktioniert wie ein E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmer nutzen können. Verschiedene Dienste sind verfügbar, darunter der KIM-Dienst der KBV: kv.dox. 

Infomaterialien zur Vorbereitung

Die KBV stellt Praxen zur Vorbereitung auf den eArztbrief eine ausführliche Praxisinformation bereit. Alles Wichtige auf einen Blick fasst ein Infoblatt zusammen. Hier finden sie alle notwendigen Informationen übersichtlich zusammengestellt.

Nächster Teil am 18. April

Die nächste Folge der eArztbrief-Serie veröffentlichen die PraxisNachrichten am 18. April. Thema ist dann die Funktionsweise des eArztbriefs.
 

Technik: Das brauchen Praxen für den eArztbrief

Voraussetzung ist der Anschluss der Praxis an die Telematikinfrastruktur. Zusätzlich werden folgende Komponenten benötigt:

  • zertifiziertes eArztbrief-Modul für das PVS
  • Kommunikationsdienst KIM
  • aktivierter eHBA für die Signatur
  • E-Health-Kartenterminal
  • empfehlenswert: eingerichtete Komfortsignatur
     

Wichtige Termine: Zeitplan eArztbrief

Praxen sollten beim elektronischen Arztbrief zwei Termine beachten: 

1. März 2024: Praxen benötigen spätestens seit 1. März 2024 eine aktuelle und von der KBV zertifizierte Software für den elektronischen Arztbrief. Anderenfalls wird ihnen ihre monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Das schreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in seiner Festlegung zur Finanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) vor.

Ausnahme: Praxen, die das eArztbrief-Modul nicht nutzen können, weil ihr Software-Anbieter die aktuelle Version noch nicht bereitstellt, sind nicht von den Kürzungen betroffen. Dies hat das BMG auf Drängen der KBV klargestellt.

30. Juni 2024: Ab diesem Tag wird der eArztbrief Pflicht. Nach dem Digital-Gesetz, das Ende März in Kraft getreten ist, müssen Praxen dann zumindest eArztbriefe empfangen können.
 

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