Umsätze der Praxen verharren auf Vorjahresniveau – Zahlen für 2022 veröffentlicht
04.04.2024 - Mit einem durchschnittlichen Plus von lediglich 0,2 Prozent sind die Umsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr 2022 auf dem Vorjahresniveau verharrt. Dies geht aus dem vierten Honorarbericht der KBV für 2022 hervor, der in seinem Sonderthema Zahlen für das gesamte Jahr enthält.
Der durchschnittliche Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit – vor Abzug von Praxiskosten, Steuern etc. – stieg je Praxisinhaber im Berichtsjahr um 501 Euro (plus 0,2 Prozent) auf 242.670 Euro. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Behandlungsfall sank um 0,62 Euro auf 75,25 Euro (minus 0,8 Prozent).
Hausärzte erzielen Plus von 1,9 Prozent
Im hausärztlichen Versorgungsbereich wuchs der Honorarumsatz je Arzt im Schnitt um 1,9 Prozent auf 250.144 Euro, wenngleich der Umsatz je Behandlungsfall auf 69,31 Euro (minus 2,0 Prozent) fiel. Ein Grund für das Minus ist, dass die Anzahl der Behandlungsfälle stärker gestiegen ist als das Honorar.
Kein Zuwachs im fachärztlichen Bereich
Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt im fachärztlichen Bereich sank um 0,8 Prozent auf 238.783 Euro. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg auf 78,79 Euro (plus 0,1 Prozent).
Vom sinkenden Honorarumsatz je Arzt waren nahezu alle Fachgruppen betroffen. Zuwächse erzielten unter anderen die Humangenetiker, die HNO-Ärzte, die Neurochirurgen und die Dermatologen.
Bei den Psychologischen Psychotherapeuten sank der durchschnittliche Honorarumsatz je Therapeut im Vergleich zu 2021 um 1,8 Prozent. Auch die ärztlichen Psychotherapeuten mussten ein Minus von 1,6 Prozent hinnehmen.
Gesamtvergütung stieg um 2,8 Prozent
Die Gesamtvergütung stieg dem Bericht zufolge im Jahr 2022 um 2,8 Prozent. Somit standen bundesweit rund 44,2 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung.
Davon entfielen 19,0 Milliarden Euro auf Leistungen, die die Krankenkassen extrabudgetär bezahlen müssen, zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Die gedeckelte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung umfasste 25,3 Milliarden Euro.
Vergleichbarkeit pandemiebedingt eingeschränkt
Für die Bewertung der in diesem Honorarbericht dargestellten Zahlen ist zu beachten, dass aufgrund der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die vertragsärztliche Versorgung die Ergebnisse der Honorarverteilung für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit denen des Vorjahres vergleichbar sind.
Im Jahr 2021 galten für das erste Quartal starke Kontakteinschränkungen. In Quartalen mit leichten beziehungsweise ohne Kontaktbeschränkungen kommt es zum Teil zu sogenannten Nachholeffekten in der Anzahl der Behandlungsfälle.
Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit
Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.
Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 26,1 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 73,9 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:
- Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie, Versicherungen und medizinische Geräte (47,0 Prozent)
- Steuerzahlungen (16,4 Prozent)
- Berufsständische Altersversorgung (7,4 Prozent)
- Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (3,0 Prozent)
Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten persönlich zur Verfügung steht.