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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Gutachtertätigkeit: Bewerbungsverfahren für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen startet

11.04.2024 - Für eine Gutachtertätigkeit im Bereich der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen können sich Interessierte ab 17. April online bei der KBV bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 17. Mai.

Die offizielle Ausschreibung wird am 17. April in der PP-Ausgabe und im nachfolgenden Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Die Gutachterinnen und Gutachter für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen werden zum 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 bestellt. 

Bewerbungen nimmt die KBV ausschließlich über ein Online-Formular entgegen, das am 17. April freigeschaltet wird. Die konkreten Bewerbungsmodalitäten stehen bereits auf einer Themenseite im Internet bereit, sodass sich interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten informieren und die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen können. 

Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche

Die Systemische Therapie steht künftig auch für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierfür am 18. Januar 2024 die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen (die PraxisNachrichten berichteten). Der Beschluss wurde am 12. April im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bewertungsausschuss hat jetzt sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen.

Für Erwachsene ist das Verfahren Systemische Therapie bereits seit dem Jahr 2020 eine Kassenleistung.

Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie

Das Gutachterverfahren dient dazu festzustellen, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Hierzu prüfen bestellte Gutachterinnen und Gutachter den Antrag auf Psychotherapie des Patienten mitsamt dem Bericht des Therapeuten unter fachlichen Gesichtspunkten. 

Das Gutachterverfahren soll jedoch aufgrund gesetzlicher Änderungen abgeschafft werden, sobald das neue Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie nach der regionalen Erprobung in den KV-Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe bundesweit startet – damit ist voraussichtlich 2031 zu rechnen (die PraxisNachrichten berichteten).
 

Systemische Therapie 

Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Das Vorgehen in dieser Psychotherapie berücksichtigt insbesondere die Veränderung sozialer Interaktionen. Daher kann die Systemische Therapie auch im sogenannten Mehrpersonensetting angewendet werden. Hier kommen Spezifika dieses Psychotherapieverfahrens zum Tragen: Für die Erkrankung bedeutsame Beziehungen und Interaktionen, zum Beispiel zwischen einer Patientin oder einem Patienten und dem Familiensystem, können in diesem Setting besprochen und verändert werden.
 

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