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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Ärztliches Beratungsgespräch zur Organspende – Hinweis auf das neue Register

11.04.2024 - Die Beratung zur Organ- und Gewebespende durch Hausärzte umfasst nunmehr auch den Hinweis auf das neue Organspende-Register. Dabei ist nicht vorgesehen, dass sie das Verfahren der Registrierung erklären und somit zusätzliche Beratungsleistungen übernehmen müssen. Dafür stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Bürgern Informationsmaterialien bereit. 

Das seit März bestehende Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt wird. Damit ist es digital möglich, mithilfe eines Ausweisdokuments die Entscheidung zur oder gegen eine Organspende online einzutragen und so rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos, er kann jederzeit gelöscht werden. 

Schrittweise Aufnahme des Betriebs 

Das Register nimmt seinen Betrieb schrittweise auf. Ab Juli sind alle Krankenhäuser, die Organe entnehmen, daran angeschlossen. Von Juli bis spätestens September dieses Jahres kann das Register über Krankenkassen-Apps erreicht werden. In der vierten Stufe ab 1. Januar 2025 sind auch Gewebeeinrichtungen angeschlossen.

Um sicher zu sein, dass der registrierte Wille im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums bis Januar 2025 verlässlich berücksichtigt wird, rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den Bürgerinnen und Bürgern, die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich – etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung – zu dokumentieren. In jedem Fall sollten immer auch die nächsten Angehörigen über die Entscheidung und deren Dokumentation informiert sein. 

Generell können Organspendeausweis, Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen weiterhin neben dem Organspende-Register genutzt werden. Liegen mehrere Dokumente vor, gilt immer das jüngste.

Gesetzlich verankert

In dem zum 1. März 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist eine ergebnisoffene Beratung, in deren Rahmen auch der Hinweis auf das Register vorgesehen ist, als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert. Die Vergütung der Beratungsleistung erfolgt extrabudgetär.

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