G-BA berät über Lichttherapie bei Akne inversa – Einschätzung von Experten gefragt
25.04.2024 - Zur Lichttherapie bei Akne inversa hat der Gemeinsame Bundesausschuss Beratungen aufgenommen. Die entsprechende Bekanntmachung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis können bis zum 25. Mai ihre Einschätzungen abgeben.
Bei der chronisch-entzündlichen Hauterkrankung Akne inversa kommt es zu wiederkehrenden, schmerzhaften Entzündungen von Haarfollikeln oder Talgdrüsen. Eine Behandlungsmöglichkeit ist die Lichttherapie. Dabei werden elektromagnetische Wellen verschiedener Frequenzen aus dem sichtbaren (intensiv gepulstes Licht) und nicht-sichtbaren Bereich (Radiofrequenz) kombiniert. Dies soll Haarfollikelverschlüsse und Talgproduktion reduzieren, die Durchblutung fördern, die Gewebeneubildung anregen und so den entzündlichen Prozessen entgegenwirken.
Beratungsverfahren gestartet
Am 18. April hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Beratungsverfahren beschlossen. Darin entscheidet er, ob die Lichttherapie bei Akne inversa in Stadium I oder II einen Nutzen aufweist und in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden darf.
Zur Entscheidungsfindung beauftragt der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Bewertung der Studienlage. Das Bewertungsverfahren muss der G-BA innerhalb von zwei Jahren abschließen.
Fragebogen bis 25. Mai ausfüllen
Sachverständige aus der medizinischen Wissenschaft und Praxis haben bis zum 25. Mai Gelegenheit, sich zu dem Beratungsthema zu äußern. Dafür stehen der Fragebogen und weitere Erläuterungen auf der Internetseite des G-BA bereit (siehe „Mehr zum Thema“). Die Einschätzungen können per E-Mail direkt an den G-BA gesendet werden.