Telemonitoring Herzinsuffizienz: Frist für erste Jahresstatistik verlängert
25.04.2024 - Noch bis Ende Mai können telemedizinische Zentren die erste Jahresstatistik für Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz an ihre Kassenärztliche Vereinigung übermitteln. Die Frist wurde damit um einen Monat verlängert.
Eigentlich sieht die Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz vor, dass die Jahresstatistik bereits bis Ende April bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eingereicht werden muss. Die Hersteller melden jedoch vermehrt Probleme mit der Software, die zur Erstellung beziehungsweise Berechnung der Jahresstatistik eingesetzt wird. Deshalb wurde der Abgabetermin der Jahresstatistik einmalig für das Berichtsjahr 2023 um einen Monat auf Ende Mai verschoben.
Telemedizinische Zentren (TMZ) zur Überwachung von Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz sind in diesem Jahr erstmals verpflichtet, eine Jahresstatistik elektronisch einzureichen. Das TMZ sendet die Jahresstatistik an die KV. Die Details zum konkreten Übermittlungsweg gibt die jeweilige KV vor.
Die Verpflichtung zur Dokumentation bestimmter medizinischer Daten der Patientinnen und Patienten („Monitoring-Daten“) für die Jahresstatistik regelt die Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Die wichtigsten Fakten für TMZ rund um das Thema Jahresstatistik hat die KBV in einer Praxisinformation zusammengefasst.