ASV-Teams können sich für zwei neue Indikationen anmelden: Epilepsie und Augentumoren
08.05.2024 - In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung können sich jetzt Behandlungsteams anmelden, um Patienten mit Epilepsie interdisziplinär zu versorgen. Auch die ASV-Vorgaben zu Augentumoren sind in Kraft getreten. Die KBV stellt dazu Informationen online bereit.
Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind am 8. Mai in Kraft getreten. Damit ist der Startschuss für Ärztinnen und Ärzte gefallen, ihre ASV-Teilnahme beim jeweiligen erweiterten Landesausschuss anzuzeigen.
Die ASV-Teams können anschließend Patientinnen und Patienten mit Epilepsie beziehungsweise Augentumoren in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandeln.
Die ASV ist ein Versorgungsbereich für Patientinnen und Patienten, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden. Interdisziplinäre Teams aus Praxis- und Klinikärztinnen und -ärzten übernehmen die ambulante hochspezialisierte Behandlung.
Alle Details – etwa zur Zusammensetzung des ASV-Teams, zur Patientengruppe und zum Behandlungsumfang – legt der G-BA in den Anlagen zur ASV-Richtlinie fest. Die KBV stellt sie auf einer Internetseite zur ASV-Indikation Epilepsie und auf einer Internetseite zu Augentumoren übersichtlich dar (siehe „Mehr zum Thema“).
Teilnahme: Von der Idee bis zur Arbeit in der ASV
Sie möchten als Ärztin oder Arzt in der ASV arbeiten? Die Teilnahme ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht. Die KBV erklärt auf einer extra Internetseite Schritt für Schritt den Weg in die ASV. Mehr