Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar
08.05.2024 - Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen ist unter Dach und Fach. Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Zuschlag je nach Eingriff unterschiedlich hoch
Der Hygienezuschlag ist je nach Eingriff unterschiedlich hoch. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Aufwand der Aufbereitung der OP-Instrumente, der Dauer der Operation sowie dem Ambulantisierungsgrad. Dadurch gibt es insgesamt 66 Zuschläge, deren Spanne von 3,34 Euro bis 62,18 Euro reicht (siehe „Mehr zum Thema“). Sie werden im neuen EBM-Abschnitt 31.2.19 und im Abschnitt 1.7.6 und 1.7.7 des EBM aufgeführt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit für jeden Eingriff in voller Höhe.
Die KBV setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die vertragsärztlichen Praxen einen finanziellen Ausgleich für die Mehrkosten erhalten, die infolge erhöhter Hygienestandards entstehen. In einem ersten Schritt konnte sie im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Kassen einen Zuschlag für allgemeine Hygieneaufwände durchsetzen. Diesen Zuschlag erhalten seit zwei Jahren alle Haus- und Fachärzte mit direktem Patientenkontakt zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale.
60 Millionen Euro zusätzlich
In einem zweiten Schritt mit dem jetzt gefassten Beschluss erhalten ambulante Operateure einen Ausgleich vor allem für die hohen Kosten, die bei der Aufbereitung von OP-Instrumenten entstehen. Für die Zuschläge steht ein zusätzliches Finanzvolumen von 60 Millionen Euro bereit. Die KBV wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Kosten der Arztpraxen für den wachsenden Hygieneaufwand erstattet werden.
Abrechnung für das 1. Quartal 2024
Die neuen Zuschläge gelten ab 1. Januar, so dass Ärzte auch rückwirkend Anspruch auf die entsprechende Vergütung haben. Die KBV hat daher für die Quartalsabrechnung des 1. Quartals 2024, die die Praxen bereits im April einreichen mussten, den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) empfohlen, die Zuschläge automatisch zuzusetzen. Über die Details werden die KVen ihre Mitglieder informieren.