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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Zi startet Umfrage bei frisch niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten

16.05.2024 - Nach den Erfahrungen von Ärzten und Psychotherapeuten, die sich neu niedergelassen haben, fragt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in einer bundesweiten Umfrage. Im Fokus stehen dabei die Themen Karrierewahl und Existenzgründung. Die Umfrage läuft bis zum 20. Juni.

Einladungsschreiben mit Zugangsdaten

Gefragt wird unter anderem nach den Gründen für die Niederlassung, dem Verlauf der Niederlassung in der eigenen Praxis und der Zufriedenheit mit der aktuellen Tätigkeit.

Um teilzunehmen, wird ein persönlicher Zugangscode benötigt. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) verschickt diesen in den nächsten Tagen in einem Einladungsschreiben. Damit lässt sich der Fragebogen dann online beantworten.

Die Umfrageergebnisse sollen insbesondere dazu genutzt werden, Empfehlungen abzuleiten, wie die Kassenärztlichen Vereinigungen Niedergelassene bei der Existenzgründung noch besser unterstützen können. Mit der Umfrage will das Zi zudem die positiven Aspekte der ambulanten Niederlassung herausarbeiten.

Langjährige Befragungen geplant

Das Zi plant, die Umfrage im nächsten Jahr zu wiederholen und auszuweiten. Zielgruppe sollen zukünftig auch Ärzte und Psychotherapeuten sein, die in Praxen angestellt sind, sowie Weiterzubildende und Medizinstudierende.

Weitere Informationen für Interessierte: www.kwex-studie.de.

Teilnahme an Umfrage bis 20. Juni

Die neue Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung „KWEX“ (Ärztliche und psychotherapeutische Karrierewahl und Existenzgründungsentscheidungen) läuft bis zum 20. Juni. Sie richtet sich zunächst an alle Niedergelassenen, die 2023 ihre eigene Praxis gegründet haben. Sie erhalten in den nächsten Tagen per Post ein Einladungsschreiben mit einem Zugangscode, um an der Online-Umfrage teilnehmen zu können.

Die Teilnahme ist freiwillig; Teilnehmende erhalten eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro.

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