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KBV schaltet EU-Kommission ein: Einseitige Förderung der Kliniken verstößt gegen Beihilferecht

16.05.2024 - Wegen der einseitigen finanziellen Förderung der Krankenhäuser will die KBV nun die Europäische Kommission einschalten. Sie soll prüfen, ob die am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Krankenhausreform gegen das EU-Beihilferecht verstößt.

„Es ist höchst bedauerlich und auch nicht hinnehmbar, dass die ohnehin bestehenden Wettbewerbsnachteile des ambulanten Bereichs gegenüber den Krankenhäusern noch einmal verschärft werden sollen. Aus unserer Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben“, erklärten die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, in einer ersten Stellungnahme.

Praxen werden benachteiligt

Große Sorge bereite ihnen, dass der Gesetzentwurf gegen Regelungen zum EU-Beihilferecht verstoße, weil er erneut eine finanzielle Förderung ausschließlich der Krankenhäuser vorsehe. Dadurch verschärften sich noch einmal die ungleichen Wettbewerbsbedingungen und benachteiligten klar die Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, heißt es weiter.

Die KBV habe diese Frage begutachten lassen, und ihre Sorge sei bestätigt worden. „Wir werden uns deshalb nun an die Europäische Kommission wenden mit der Bitte zu prüfen, ob eine mutmaßliche Beihilfeverletzung vorliegt“, erklärten die Vorstände. „Der viel apostrophierte Wettbewerb der gleich langen Spieße darf kein Trugbild sein, sondern muss endlich Realität werden.“

Mit dem Einschalten der EU-Kommission folgt der Vorstand der KBV auch einem Auftrag der Vertreterversammlung. Diese hatte auf ihrer letzten Sitzung Anfang Mai in Mainz einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Klinikreform: 50 Milliarden Euro für strukturelle Veränderungen

Die strukturellen Veränderungen in der Kliniklandschaft, die das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vorsieht, sollen aus einem sogenannten Transformationsfonds finanziert werden. Über zehn Jahre werden dafür insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Dabei soll die Hälfte der Gelder aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also aus Krankenkassenbeiträgen, kommen.

Mit diesem Geld sollen beispielsweise kleinere Krankenhäuser in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen umgewandelt werden können, in denen dann stationäre mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbunden werden sollen.

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