Pläne für eine Digitalagentur
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Steiner hält Mitarbeit der Ärzteschaft in neuer Digitalagentur für unerlässlich – BMG bleibt Mehrheitsgesellschafter
23.05.2024 - KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner befürwortet den geplanten Ausbau der gematik zur Digitalagentur Gesundheit. Eine größere Handlungsfähigkeit der Gesellschaft könne dazu beitragen, dass Probleme in der Telematikinfrastruktur schneller gelöst würden. Gleichzeitig bemängelte sie den begrenzten Einfluss der Ärzteschaft.
An der Rolle der Selbstverwaltung in der Digitalagentur werde sich trotz anderer Ankündigungen nichts verändern, sagte Steiner in einem Video-Interview zum geplanten Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur Gesundheit. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bleibe Mehrheitsgesellschafter. Damit sei der Einfluss auch in der zukünftigen Digitalagentur nur begrenzt, sagte sie und fügte hinzu: „Aber nichtsdestotrotz werden wir uns natürlich dafür einsetzen, dass die Anliegen der Praxen adäquat berücksichtigt werden.“
Mehr Durchgriffsrechte auf IT-Dienstleister
Positiv bewertete Steiner, dass die Digitalagentur die Verantwortung für den Gesamtprozess übernehmen soll. Dadurch sei es möglich, dass Probleme in der Telematikinfrastruktur (TI) künftig schneller und besser behoben würden. So soll die Agentur mehr Durchgriffsrechte erhalten, wenn IT-Dienstleister Störungen nicht oder nicht rechtzeitig beseitigen. Auch soll sie selbst Produkte und Anwendungen beschaffen können.
Steiner begrüßte außerdem, dass zukünftig „quantitative und qualitative Vorgaben und Anforderungen an die Praxisverwaltungssysteme“ gestellt werden können. Bislang habe immer nur das Thema Interoperabilität eine Rolle gespielt. Jetzt solle auch die Nutzerorientierung im Vordergrund stehen und die Definition von Standards, die auf die Bedürfnisse der Praxen ausgerichtet seien. Das „wäre tatsächlich ein Fortschritt“, betonte sie. Als Beispiel verwies sie auf die Anforderungen an die elektronische Patientenakte (ePA), die die KBV veröffentlicht hat.
Steiner fordert höhere Verbindlichkeit für Hersteller
Dringenden Nachbesserungsbedarf im Referentenentwurf sieht Steiner bei den Sanktionen und Bußgeldvorschriften gegenüber Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten. Diese müssten endlich gestrichen werden.
Darüber hinaus fordert sie eine höhere Verbindlichkeit für IT-Hersteller, die Rahmenvereinbarung für Praxisverwaltungssysteme mit der KBV abzuschließen und sich damit zu verpflichten, bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Auf der einen Seite wolle das BMG die Kriterien noch anspruchsvoller gestalten, auf der anderen Seite bleibe der Abschluss der Rahmenvereinbarung mit der KBV freiwillig. Hier seien höhere Verbindlichkeiten für die Hersteller notwendig.