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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Ärztliche Organisationen zur Europawahl

Hofmeister: Einhaltung demokratischer Prinzipien für funktionierendes Gesundheitssystem unumgänglich

30.05.2024 - Im Vorfeld der Europawahl am 9. Juni hat KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien eingefordert. Diese seien auch für ein funktionierendes Gesundheitssystem unumgänglich.

Hofmeister verwies in einem Video-Interview auf das gemeinsame Positionspapier von KBV und Bundesärztekammer zur Europawahl, in dem beide Organisationen deutlich machen, dass Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus „im diametralen Widerspruch zum ärztlichen Ethos“ stehen.

Die zunehmende Polarisierung, die auch in Deutschland festzustellen sei, das Erstarken rechtsradikaler oder linksradikaler Kräfte, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus – all das seien Entwicklungen, „auf die wir aufmerksam machen wollen und die mit unseren freien Berufen nicht vereinbar sind“, betonte er. Deshalb sei es so wichtig, an der Wahl teilzunehmen.

Aufruf zur Teilnahme an der Wahl

KBV und Bundesärztekammer würden mit ihrer Positionierung keine Wahlempfehlung abgeben, sondern einen sehr generellen Aufruf, demokratische Parteien zu wählen. Jeder sollte sich genau überlegen, „was stärkt radikale Kräfte, was stärkt extremistische Positionen und was stärkt die Mitte der Gesellschaft“.

Zu den Erwartungen an die Gesundheitspolitik der EU befragt, sagte Hofmeister, Gesundheitspolitik sei eigentlich Ländersache, so wie ursprünglich vereinbart. Immer mehr Gesetze aus anderen Ressorts griffen jedoch ein, sei es über die Digitalisierungsbestrebungen oder über den Rechtsausschuss im Europäischen Parlament. Die KBV beobachte mit Sorge, „dass eine Standardisierung der europäischen Gesundheitsversorgung in Deutschland fast zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Standards führen wird.“

Bei der sogenannten europäischen Patientenakte habe es Bewegung gegeben, fuhr Hofmeister fort. Einige Positionen, die die KBV sehr kritisch gesehen habe, seien entschärft worden. Das sei „noch nicht ganz in trockenen Tüchern, aber hier hat sich etwas bewegt, durchaus in unserem Sinne“. In diesem Fall seien das Parlament sowie die Kommission offen für Beratungen gewesen. „Generell gilt aber, dass wir sehr, sehr wachsam sein müssen über die und zu den Dingen, die aus Brüssel kommen.“

Positionierung der KBV und Bundesärztekammer für ein gesundes Europa

Für eine gute Gesundheitsversorgung: Demokratie verteidigen

Eine gute, am Patientenwohl orientierte gesundheitliche Versorgung braucht Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte. 

Nach der Pandemie prägen die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und des Überfalls der Hamas auf Israel die Lage der Europäischen Union.

Zugleich sehen sich die Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Umfang mit Gefährdungen des gesellschaftlichen Zusammenhalts und einer Infragestellung von demokratischen Werten und rechtsstaatlichen Prinzipien konfrontiert.

Diese Entwicklungen sind auch für die Gesundheitsversorgung in Europa hochproblematisch. Für eine gute Funktionsfähigkeit der Gesundheitssysteme ist die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien unumgänglich. Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus stehen im diametralen Widerspruch zum ärztlichen Ethos.

Auch für eine gute Gesundheitsversorgung aller EU-Bürger bleibt die Europäische Union daher aufgefordert, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den zivilgesellschaftlichen Kräften entschieden zu verteidigen.

Mehr qualifizierte Arbeitskräfte für die Gesundheit

Gute Gesundheitsversorgung erfordert eine funktionierende Infrastruktur und eine angemessene Personalausstattung.

Während es in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, die Rahmenbedingungen und Inhalte der Aus- und Weiterbildung festzulegen sowie ausreichend Gesundheitspersonal auszubilden, garantiert die EU die Freizügigkeit von Fachkräften.

Die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, in jedem Mitgliedstaat der EU tätig zu werden, ist eine Errungenschaft europäischer Integration. Allerdings darf der Erfolg von Migration nicht allein in absoluten Zahlen gemessen werden.

Vielmehr sind auch qualitative Ziele zu beachten: Die Richtlinie 2005/36/EG muss sicherstellen, dass Ärztinnen und Ärzte in Europa ein verlässlich hohes und ein vergleichbares Qualifikationsniveau aufweisen. Eine Absenkung von Standards, um den Bedarf an Ärztinnen und Ärzten zu decken, lehnen wir ab, da sie die Sicherheit der Patientinnen und Patienten massiv gefährden würde.

Zudem darf die Personenfreizügigkeit nicht dazu führen, dass die Gesundheitssysteme einiger Mitgliedstaaten durch Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten personell ausdünnen. Um einen Verlust von Arbeitskräften zu verhindern, müssen die Mitgliedstaaten gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung gewährleisten.

Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Praxisteams und die Pflege, erwarten, dass neue Formen der Arbeit und die Herausforderungen der Arbeitswelt in der Gesetzgebung Berücksichtigung finden.

Bestehende Vorschriften etwa zu Mutterschutz, Arbeitszeit, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz oder Telearbeit müssen regelmäßig überprüft und mit dem Ziel guter und attraktiver Arbeitsbedingungen fortentwickelt werden.

Arzneimittel „made in Europe“

Die sichere Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln muss Kernelement europäischer Gesundheitspolitik sein.

Nach wie vor können bestimmte Krankheiten nicht adäquat behandelt werden, weil Forschung und Entwicklung dringend benötigter Arzneimittel aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht vorangebracht werden.

Darüber hinaus werden Therapien durch Lieferengpässe gefährdet. Mit ihrer Arzneimittelstrategie für Europa hat die Europäische Kommission einen dringend notwendigen Schritt unternommen, um Anreize für die Entwicklung von Arzneimitteln zu schaffen, für die ein besonderer Bedarf besteht.

Zugleich sollen Fehlanreize beseitigt werden, die zu Preissteigerungen geführt haben, die schwer nachvollziehbar und für Gesundheitssysteme kaum noch tragbar sind. Wir rufen Kommission, Parlament und Rat dazu auf, die begonnene Reform konsequent zu Ende zu führen.

Dabei können die aktuellen Vorschläge nur ein erster Schritt sein. Damit Lieferengpässe nicht erst entstehen, sind diversifizierte Lieferketten und eine wieder verstärkt europäische Arzneimittelproduktion anzustreben. Bei der Neuregelung des Zulassungsverfahrens müssen die geltenden Standards im Interesse der Sicherheit der Patientinnen und Patienten aufrechterhalten bleiben.

Bei der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen sehen wir zwar Bemühungen, jedoch fehlte es der amtierenden Kommission an der notwendigen Konsequenz. Wir fordern von der künftigen Kommission entschiedenere Schritte, etwa die Möglichkeiten der Tierarzneimittelverordnung zur Einschränkung der Verwendung sogenannter Reserveantibiotika voll auszuschöpfen. Außerdem sollte die Entwicklung neuer Antibiotika stärker unterstützt werden.

Chancen von Gesundheitsdatenraum und KI jetzt nutzen

Eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten eröffnet neue Möglichkeiten für die Prävention und Behandlung.

Das Versprechen einer besseren und effizienteren Versorgung kann allerdings nur eingelöst werden, wenn Patientinnen und Patienten ebenso wie Ärztinnen und Ärzte spüren, dass die Vorteile den Aufwand der Umstellung überwiegen.

Die Datenverarbeitung darf daher nicht zu Mehrarbeit in der Versorgung zu Lasten von Patientinnen und Patienten führen. Die Nutzung von Gesundheitsdaten sollte im Sinne eines solidarischen Gesundheitssystems einem gemeinwohlorientierten Ziel folgen.

Zudem muss Europa überzeugende Antworten auf Fragen der Datensicherheit und des Persönlichkeitsschutzes geben. Das Arzt-Patienten-Geheimnis muss als hohes Gut der ärztlichen Berufsausübung und zur Wahrung der Patientenrechte unbedingt geschützt bleiben.

Die Nutzung von Gesundheitsdaten muss in der Entscheidungshoheit der Patientinnen und Patienten verbleiben. Die Union soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihre Verfahren und Strukturen zur Nutzung von Gesundheitsdaten interoperabel auszugestalten; eine komplette Vereinheitlichung ist hierfür aber weder notwendig noch wünschenswert.

Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, die Patientenversorgung entscheidend zu unterstützen. Ihr Einsatz birgt aber auch Risiken und muss daher stets der ärztlichen Aufsicht unterliegen.

Europäischer Gesundheitsdatenraum: Stellungnahme der KBV zum Verordnungsentwurf

Möglichkeiten der Prävention ausschöpfen

Zu den wichtigsten Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich gehört die Prävention sowohl übertragbarer als auch nicht übertragbarer Erkrankungen.

Durch die Förderung eines gesunden Lebensstils und die Vorbeugung von Krankheiten kann Europa einen sichtbaren Mehrwert für seine Bürgerinnen und Bürger schaffen. Die begonnenen Anstrengungen, Impfraten zu erhöhen, müssen weitergeführt werden.

Die Prävention nicht übertragbarer Erkrankungen wie Krebs, kardiovaskuläre Erkrankungen und Adipositas muss entschiedener gefördert werden.

Die Kommission sollte die Fortschritte durch regelmäßiges Monitoring begleiten. Ein weiterer wesentlicher Baustein für ein gesundes Leben in Europa ist die Bekämpfung des Suchtmittel- und Drogenkonsums. Hierzu gehören auch Alkohol und Nikotinprodukte.

Einer Legalisierung von Cannabis als Konsummittel in den Mitgliedstaaten muss sich Europa konsequent entgegenstellen. Erfahrungen zeigen, dass eine Legalisierung keinerlei Fortschritte beim Kinder- und Jugendschutz und Gesundheitsschutz bringt, sondern diese Ziele konterkariert.

Klima- und Umweltschutz bedeuten Gesundheitsschutz

Die deutsche Ärzteschaft fordert von der EU mehr Ehrgeiz bei der Reduzierung von Treibhausgasen und anderen gesundheitsschädlichen Emissionen wie Feinstaub, Arzneimittelrückständen, Pestiziden, Giften und endokrin wirksamen Stoffen in der Umwelt.

Europa sollte auch bei der Bewältigung der gesundheitlichen Folgen des bereits stattfindenden Klimawandels Zusammenarbeiten, etwa beim Thema Hitzeschutz.

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