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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Ab Juli "Blankoverordnung" für häusliche Krankenpflege möglich – Formular 12 ändert sich

06.06.2024 - Für die häusliche Krankenpflege können Ärzte ab 1. Juli eine „Blankoverordnung“ ausstellen. Sie übertragen dann die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer von bestimmten Maßnahmen, zum Beispiel bei der Kompressionsbehandlung, an die Pflegefachkraft. Hierzu wurde das Verordnungsformular 12 geändert.

Hintergrund ist, dass Pflegefachkräfte mehr Befugnisse erhalten haben. Konkret dürfen sie innerhalb eines ärztlich festgestellten Verordnungsrahmens selbst über die Häufigkeit und Dauer bestimmen (§ 37 Absatz 8 SGB V). Möglich ist dies bei bestimmten Maßnahmen wie akuter Wundversorgung oder Kompressionsbehandlung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Details in der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie festgelegt.

PraxisInfo fasst alles Wesentliche zusammen

Das Verordnungsformular 12 wurde deshalb geändert, damit Ärztinnen und Ärzte die Entscheidung an die Pflegefachkraft übertragen können. So gibt es beispielsweise neue Ankreuzfelder. Die wichtigsten Änderungen auf dem Formular hat die KBV in einer PraxisInfo zusammengefasst (siehe „Mehr zum Thema“). Ein Ansichtsexemplar und die Vordruckerläuterungen stehen ebenfalls bereit.

Ab Juli nur noch neues Formular 12 verwenden

Der Formularwechsel erfolgt zum Stichtag 1. Juli. Die neue Formularversion trägt die Kennzeichnung „(7.2024)“. Alte Versionen dürfen ab dem dritten Quartal nicht mehr verwendet werden. Praxen, die Papiervordrucke verwenden, sollten rechtzeitig neue Formulare bestellen.

Bereits ausgestellte Verordnungen behalten ihre Gültigkeit. Die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen wurden von der KBV informiert. Die neue Formularversion sollte somit ab Juli in der Software hinterlegt sein.

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