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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Umsätze der Praxen im ersten Quartal 2023 leicht gesunken

06.06.2024 - Die Honorarumsätze der Praxen sind im ersten Quartal 2023 leicht gesunken. Das Minus je Arzt belief sich auf durchschnittlich 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das geht aus dem aktuellen Honorarbericht der KBV hervor.

Auswirkung des Wegfalls der Neupatientenregelung

Die Gesamtvergütung erhöhte sich im ersten Quartal 2023 um 0,5 Prozent (56,9 Millionen Euro). Dabei sank die extrabudgetäre Vergütung (EGV) im Berichtszeitraum um 12,4 Prozent vor allem infolge der Streichung der Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), aus der seitdem auch wieder Leistungen für neue Patienten bezahlt werden, stieg dagegen um 11,0 Prozent.

Die Gesamtvergütung setzt sich aus der MGV und der EGV zusammen. Sie stellt den Betrag dar, der für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten insgesamt zur Verfügung steht.

Hausärztlicher Versorgungsbereich

Im hausärztlichen Versorgungsbereich verringerte sich im Berichtszeitraum der Honorarumsatz je Arzt im Bundesdurchschnitt um 2,1 Prozent. Die durchschnittliche Behandlungsfallzahl je Arzt sank gegenüber dem Vorjahresquartal um 4,9 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um durchschnittlich 2,9 Prozent – bei den Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten auf 71,26 Euro im Quartal, bei den Kinder- und Jugendärzten auf 71,75 Euro im Quartal.

Fachärztlicher Versorgungsbereich

Im fachärztlichen Bereich blieb der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt/Psychotherapeut im ersten Quartal 2023 konstant. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 3,0 Prozent (auf 79,88 Euro). Gleichzeitig verringerte sich die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle je Arzt um 2,9 Prozent. Das gesamte Honorarumsatzvolumen erhöhte sich im selben Zeitraum um 1,6 Prozent.

Die Vergleichbarkeit der Zahlen zum Vorjahresquartal ist nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin eingeschränkt. Durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde zum ersten Quartal 2023 zum einen die Vergütung außerhalb der MGV von vertragsärztlichen Leistungen für Neupatienten abgeschafft, zum anderen wurden die Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung erhöht (die PraxisNachrichten berichteten).

Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 26,1 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 73,9 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie, Versicherungen und medizinische Geräte (47,0 Prozent)
  • Steuerzahlungen (16,4 Prozent)
  • Berufsständische Altersversorgung (7,4 Prozent)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (3,0 Prozent)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten persönlich zur Verfügung steht.

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