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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Keine Sanktionen und mehr Verbindlichkeit für PVS-Hersteller – KBV legt Änderungsvorschläge zum Digitalagentur-Gesetz vor

06.06.2024 - Digitale Anwendungen sollen nach dem Referentenentwurf für ein Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz benutzerfreundlicher werden. Damit werde eine zentrale Forderung der KBV für eine sinnvolle und nutzerzentrierte Digitalisierung aufgegriffen, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner vor der morgigen Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium.

Der Referentenentwurf weise positive Ansätze auf, da er grundsätzlich eine bessere Praxistauglichkeit von digitalen Anwendungen anstrebe. „Wir begrüßen es, dass die Digitalagentur in die Lage versetzt werden soll, Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, die Stabilität der Telematikinfrastruktur zu erhöhen. Das ist dringend notwendig, da es immer noch viel zu viele Ausfälle und Störungen zu verzeichnen gibt“, betonte Steiner.

KBV: Ärztliche Expertise unerlässlich

Mit dem geplanten Gesetz will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die gematik zur Digitalagentur Gesundheit ausbauen. Diese soll mehr Befugnisse erhalten mit dem Ziel, die Stabilität und Funktionalität der Telematikinfrastruktur (TI) zu erhöhen. So soll die Digitalagentur auch Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI festlegen.

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf weist die KBV darauf hin, dass Vertragsärzte und -psychotherapeuten die Anwendungen der TI in der Regel in ihren Praxisverwaltungssystemen (PVS) bedienen. Auch und gerade hier müsse die Benutzerfreundlichkeit der Anwendungen sichergestellt und klargestellt werden, dass diese ebenfalls zu den Aufgaben der neuen Digitalagentur gehören wird.

Unverändert bleibt indes die Gesellschafterstruktur. Aktuell trägt das BMG 51 Prozent der Anteile. Damit hat die KBV als eine der Gesellschafterinnen weiterhin nur geringe Möglichkeiten, Einfluss auf die Weiterentwicklung der TI zu nehmen. Für die erfolgreiche Entwicklung und Bereitstellung digitaler Anwendungen in der ambulanten Versorgung sei es jedoch unerlässlich, dass die ärztliche und psychotherapeutische Expertise stärker eingebunden werde, betont die KBV in ihrer Stellungnahme. Sie fordert mehr Mitspracherecht und schlägt dazu verschiedene Maßnahmen vor.

Streichung der Sanktionen

Die KBV erneuert zugleich ihre Forderung nach der Abschaffung von Sanktionen. „Dieses Zeichen offenkundigen Misstrauens gegen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wirkt alles andere als akzeptanzfördernd und ist vollkommen unnötig“, sagte Steiner und fügte hinzu: „Nur praxistaugliche Anwendungen und eine funktionierende Technik können dazu beitragen, die Digitalisierung voranzutreiben, nicht Geldstrafen.“

PVS mit KBV-Vertrag sollte verpflichtend sein

Der Referentenentwurf sieht außerdem vor, den Kriterienkatalog der Rahmenvereinbarung zwischen KBV und PVS-Anbietern zu erweitern. Die Ergänzung um die Mitwirkungspflichten der Hersteller bei einem Wechsel des Systems sei „grundsätzlich sinnvoll und zu begrüßen“, heißt es in der Stellungnahme. Damit würden jedoch die gesetzlichen Kriterien für die Rahmenvereinbarung geschärft, wobei der Abschluss der Vereinbarung für die Hersteller weiterhin freiwillig bliebe.

Die KBV fordert deshalb, zumindest eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für digitale Systeme einzuführen, die das Konformitätsverfahren nach Paragraf 387 SGB V durchlaufen. Mit dem Abschluss der Vereinbarung verpflichten sich PVS-Hersteller, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, zum Beispiel für eine Preistransparenz zu sorgen.

AU-Bescheinigung soll volldigital werden

Laut Referentenentwurf soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig über die elektronische Patientenakte übermittelt werden können. Damit soll der derzeit nur teilweise digitalisierte Prozess durch ein volldigitales Verfahren ersetzt werden. Damit das auch zeitnah realisiert wird, fordert die KBV konkrete Zeitziele festzusetzen, um den Zeitraum zu minimieren, in dem die Praxen durch gleichzeitig digitale und papierbasierte Verfahren doppelt belastet würden.

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