Unzufriedenheit über Gesundheitspolitik
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Gassen: Erfolgsmodell der gemeinsamen Selbstverwaltung darf nicht kannibalisiert werden
13.06.2024 - Anlässlich der aktuellen Gesundheitspolitik betont KBV-Chef Dr. Andreas Gassen den Wert der Selbstverwaltung und der ambulanten Versorgung. Im aktuellen Video-Interview geht er auf die Gefahren der jüngsten Gesetzesvorhaben ein und erläutert, was es jetzt braucht, um die Versorgung in Deutschland zu stärken.
Die Selbstverwaltung sei im Prinzip der entscheidende Organisator der Versorgung in diesem Land. Sie träfe jeden Tag Entscheidungen, die nicht alle spannend für Außenstehende seien, aber natürlich relevant für die Versorgung. „Das tun wir und insbesondere natürlich die regionalen KVen unverändert“, so Gassen.
Als Beispiel nennt er die Hygienezuschläge, auf die sich KBV und Krankenkassen verständigt haben (die PraxisNachrichten berichteten). „Dass man über das Ergebnis in der Höhe streiten kann, ist völlig klar. Entscheidend ist aber, dass man trotz all dieser unterschiedlichen Positionen sich am Ende des Tages hat einigen können und das werden wir auch in Zukunft tun.“
Gleichzeitig werde man die Forderung an die Politik herantragen, „dass man dieses Erfolgsmodell der gemeinsamen Selbstverwaltung nicht versucht, zu kannibalisieren, wie es ja einige unumwunden tun“, macht der KBV-Chef deutlich.
Schulterschluss verschiedener Verbände
Damit ist die KBV nicht allein – zuletzt gab es einen Schulterschluss von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, Deutscher Krankenhausgesellschaft und Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und KBV (die PraxisNachrichten berichteten). Das sei an sich schon ein deutliches Signal, so Gassen.
„Wir haben erhebliche Sorgen, dass die Gesetzgebung, die im Moment auf den Weg gebracht wird, wenn sie so umgesetzt würde, zu massiven Verschlechterungen der Gesundheitsversorgung führen würde.“ Das sei offensichtlich weder beim Bundesgesundheitsminister noch beim Bundeskanzler angekommen. Gassen kritisiert: „Beide haben auf entsprechende Schreiben nicht reagiert.“
Hervorzuheben ist die im Referentenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vorgesehene Ermächtigung von Krankenhäusern als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zur hausärztlichen Versorgung. Hierzu hat die KBV Beschwerde bei der EU eingereicht (die PraxisNachrichten berichten). Das zeige eine völlig andere Vorstellung von Versorgung.
„Was wir brauchen, ist ein klares Bekenntnis zur Versorgung durch Praxen in der Fläche, inhabergeführt und nicht durch irgendwelche Großstrukturen“, fordert Gassen und fügt hinzu: „Ein klares Bekenntnis des Ministers und der Regierung zu dieser Versorgung, die in Deutschland seit vielen Jahrzehnten von den Menschen geschätzt wird.“
Kampagne „Wir sind für Sie nah.“
Die in diesem Jahr von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen gestartete Kampagne „Wir sind für Sie nah.“ soll den Wert der Praxen für die Versorgung deutlich machen – vor allem in Richtung der politischen Entscheidungsträger. „Die medizinische Versorgung in Praxen und Krankenhäusern und Apotheken ist für die Menschen in diesem Land ein ganz wesentlicher Punkt und führt bei ganz vielen dazu, auch die politische Wahlentscheidung zu beeinflussen“, so Gassen.
Die Botschaft der Kampagne kommt an: Insgesamt konnten seit dem Start am 22. April bereits rund 181 Millionen Kontakte erzielt werden. Die multimediale Kampagne besteht aus TV-Spots in den öffentlich-rechtlichen Sendern, Plakaten, Printanzeigen in Leitmedien sowie digitalen Werbemaßnahmen unter anderem in Sozialen Medien, politischen Podcasts und Newslettern. Auf YouTube haben etwa über eine halbe Million Menschen die Kampagnen-Spots gesehen.