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"Nehmen verschärfte Wettbewerbsnachteile nicht hin" – KBV reicht Beschwerde bei der EU ein

13.06.2024 - Die vom Bundesgesundheitsminister geplanten staatlichen Beihilfen für Krankenhäuser sind aus Sicht der KBV rechtswidrig, da sie die Wettbewerbsnachteile für den ambulanten Bereich verschärfen würden. Durch ein Gutachten sieht sich der Vorstand bestätigt und hat deshalb am Montag eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht.

„Aus unserer Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben. Doch der viel zitierte Wettbewerb der ‚gleich langen Spieße‘ hat leider noch nie stattgefunden und wird durch die geplante Klinikreform des Bundesgesundheitsministeriums noch einmal zu Lasten und zum Nachteil der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ausgestaltet“, kritisieren die Vorstände der KBV, Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Einseitige Förderung verstößt gegen EU-Recht

Der Referentenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht vor, Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zur hausärztlichen Versorgung zu ermächtigen. Auch in nicht unterversorgten Regionen sollen sie neue Einrichtungen eröffnen dürfen.

Finanziert werden soll die Erbringung ambulanter Leistungen in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen unter anderem mit Mitteln aus einem Transformationsfonds. Dieser soll zur Hälfte mit Krankenkassenbeiträgen in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro ausgestattet werden.

Die KBV sieht hierdurch eine Wettbewerbsverzerrung, denn Hausärztinnen und Hausärzte erhalten diese Förderung nicht. Einem Gutachten zufolge ist es sogar ein Verstoß gegen das Beihilfenrecht der Europäischen Union.

Keine neuen Krankenhäuser zur hausärztlichen Versorgung

Die KBV fordert, dass die Erbringung ambulanter Leistungen auf bestehende Krankenhäuser beschränkt werde. Ansonsten sei zu befürchten, dass es zu Neugründungen von sektorenübergreifenden Einrichtungen durch Krankenhausbetreiber kommt und damit zu neuen stationären Versorgungsangeboten in einem grundsätzlich ambulanten Bereich, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zum KHVVG.

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