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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Fachliche Erleichterungen bei der HIV‐Präexpositionsprophylaxe

20.06.2024 - Bei der HIV‐Präexpositionsprophylaxe werden zum 1. Juli die fachlichen Anforderungen an eine Genehmigung vereinfacht. Ziel ist es, die Versorgung von Versicherten, die einen Anspruch auf die HIV-Präexpositionsprophylaxe haben, zu verbessern.

KBV und GKV-Spitzenverband haben hierzu die Vereinbarung zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP; Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) aktualisiert. Diese regelt den Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die Voraussetzungen für die ärztliche Durchführung und Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kürzere Hospitation und Online-Fortbildungen

Die zum 1. Juli vereinbarten Änderungen betreffen die Hospitation, die Fortbildungen und die Anzahl der behandelten Personen im Zusammenhang mit dem Nachweis der fachlichen Befähigung zur HIV-PrEP gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Demnach werden die Mindestdauer der Hospitation von 16 auf 8 Stunden verkürzt und die praktischen Inhalte der Hospitation konkretisiert.

Als Nachweis der fachlichen Kompetenz beim erstmaligen Auftrag der Genehmigung ist die Anwesenheit bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV-PrEP erforderlich – bislang waren es mindestens 15. Zur Aufrechterhaltung einer Genehmigung muss der Arzt die selbstständige Betreuung von jährlich durchschnittlich 6 statt 10 Personen mit HIV-PrEP nachweisen.

Neu ist auch, dass die erforderlichen Fortbildungspunkte zukünftig online erworben werden dürfen.

Extrabudgetäre Vergütung

Die Kosten für die HIV-PrEP werden bei Versicherten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko seit September 2019 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die vertragsärztliche Abrechnung dieser Leistungen erfolgt bislang extrabudgetär. Voraussetzung ist eine Genehmigung der zuständigen KV (siehe Infobox).

Genehmigung bei Nachweis der fachlichen Befähigung

Für die Durchführung der HIV-PrEP bedarf es einer Genehmigung der zuständigen KV nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung (nach § 135 Abs. 2 SGB V).

Alternativ ist eine Genehmigung unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Berechtigung zum Führen einer Facharztbezeichnung im Gebiet Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie oder Haut- und Geschlechtskrankheiten.
  • Eine mindestens 8-stündige Hospitation in Präsenz in einer Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-PrEP-Patienten. Die Hospitation bezieht sich insbesondere auf die praktischen Inhalte einer HIV-PrEP-Versorgung und umfasst dabei mindestens folgende Kenntnisse:
    • Prüfung der Indikation und Indikationsstellung zur HIV-PrEP einschließlich Kontraindikationen,
    • umfassende Beratung zum Ablauf der medikamentösen HIV-PrEP, Prävention und Transmission von HIV und anderer sexuell übertragbarer Infektionen, weitere präventive Maßnahmen und Adhärenz-Strategien, Restrisiko, Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung,
    • Überprüfung des HIV- und Hepatitis-B-Status,
    • Kontrolle und/oder Behandlung ggf. aufgetretener therapiebedingter Neben- und Wechselwirkungen.
  • Nachweis von fachlicher Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV-PrEP; dies kann im Rahmen von bisheriger Berufstätigkeit oder der Hospitation erfolgen und durch entsprechende Zeugnisse beziehungsweise Hospitationsbescheinigung belegt werden.
  • Theoretische Kenntnisse im Bereich HIV/Aids, HIV-PrEP und sexuell übertragbare Infektionen durch die Erlangung von 8 Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung sind vorhanden. Die Fortbildungspunkte können durch Online-Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden.

Vergütung der ärztlichen Leistungen der HIV-PrEP

GOP Beschreibung Vergütung
01920 Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP gemäß Anlage 33 zum BMV-Ärzte 163 Punkte / 19,45 Euro
01921 Einleitung einer HIV-PrEP gemäß Anlage 33 zum BMV-Ärzte 163 Punkte / 19,45 Euro
01922 Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP gemäß Anlage 33 des BMV-Ärzte 163 Punkte / 19,45 Euro

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