Anforderungen an Screening-Einheiten in der Brustkrebsfrüherkennung flexibilisiert
27.06.2024 - Für Mammographie-Screening-Einheiten gibt es ab dem 1. Juli Flexibilisierungen. Das haben KBV und GKV-Spitzenverband beschlossen. Sie reagieren damit auf die Anhebung der Altersgrenze von Frauen, die Anspruch auf eine Brustkrebsvorsorgeuntersuchung haben.
Mit der Anpassung der Vorgaben können künftig drei statt zwei Ärzte gemeinsam einen Versorgungsauftrag übernehmen. Damit wird die maximal mögliche Anzahl der für das Programm verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte (PVÄ) erhöht. Mit dieser Anpassung wird eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss bereits getroffene Regelung übernommen.
Darüber hinaus können künftig neben Vertragsärzten und angestellten Ärzten in einem Medizinischen Versorgungszentrum auch angestellte Ärzte in einem Krankenhaus einen Versorgungsauftrag übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Versorgung im Einzugsbereich der Screening-Einheit nicht durch einen niedergelassenen Vertragsarzt sichergestellt werden kann.
Vorgaben für radiologische Fachkräfte
Zudem werden die fachlichen Anforderungen zur Erstellung und Befundung von Mammographie-Aufnahmen durch Ärztinnen und Ärzte sowie radiologische Fachkräfte flexibilisiert.
Dies betrifft zum Beispiel die Fristen, Reihenfolgen und Zeiten von Fortbildungsmaßnahmen. So kann zum Beispiel die vorgeschriebene Dauer der Tätigkeit im Referenzzentrum verkürzt werden, wenn die Referenzzentrumsleitung das für sinnvoll erachtet.
KVen entscheiden im Einzelfall über Genehmigungen
Eine weitere Änderung betrifft die Genehmigung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Die zuständigen KVen entscheiden künftig im Einzelfall, ob Genehmigungen für den Versorgungsauftrag widerrufen werden, wenn Anforderungen an die Praxisausstattung und -organisation, die physikalisch-technische Qualitätssicherung oder an die Zertifizierung von einem oder mehreren Ärzten, die in einer Gemeinschaft zusammenarbeiten, nicht erfüllt werden. Bislang sahen die Regelungen vor, die Genehmigungen bei den PVÄ zu widerrufen.
Fortbildungen dauerhaft online möglich
Weitere Änderungen betreffen den theoretischen Teil von Fortbildungskursen. Die Sonderregelung aus der Zeit der Coronavirus-Pandemie, die Fortbildungen auch online durchführen zu können, gilt nun dauerhaft. Zudem werden der zeitliche Ablauf und die vorgegebene Teilnehmerzahl flexibler gestaltet.
Die KVen haben künftig die Möglichkeit, Überprüfungen der ärztlichen Dokumentation von Abklärungsuntersuchungen auch dann durchzuführen, wenn Hinweise auf eine unzureichende Qualität vorliegen.
Anhebung der Altersgrenze
Ab Juli haben Frauen bis 75 Jahren Anspruch auf Teilnahme am bundesweiten Mammographie-Screening-Programm. Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden.
Sämtliche Vorgaben an die Screening-Einheiten dienen zur Qualitätssicherung des Programms zur systematischen Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie. Sie sind in Anlage 9.2 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt.